Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 114

Meine Damen und Herren! Es geht nur darum, daß der Verbundkonzern behauptet, er zahle zuviel für den Strom, den er bezieht, und um sonst gar nichts anderes. Da gibt es einen eindeutigen Vertrag. Der Verbundkonzern ist freiwillig, meine Damen und Herren, in diese Abnahmerechte eingetreten. Die Abnahmerechte gehörten nämlich der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke AG. Der Verbundkonzern ist, wie gesagt, im Jahre 1988 in diese Abnahmerechte freiwillig eingetreten, hat sich damals einen sehr günstigen Vertrag ausgehandelt – wohlgemerkt: einen sehr günstigen Vertrag –, denn der Verbund erhielt auch Leitungsrechte von Bürs an die Schweizer Grenze, um auch mit den Schweizern Handel treiben zu können. Der Vertrag war, wie gesagt, günstig. Und nun wird plötzlich vom Verbundkonzern behauptet, die Bestimmungen über die Preisberechnung – um gar nichts anderes geht es – seien nicht mehr adäquat, und der Verbundkonzern verlangt die Anwendung der Härteklausel.

Wir sagen dazu folgendes, meine Damen und Herren: Es gibt Phasen, in welchen ein Vertrag für die Partner günstiger ist, und es gibt wiederum Phasen, in welchen ein Vertrag für die Partner ungünstiger ist. Das ist das Wesen eines jeden Vertrages, und die Verbundgesellschaft, der Verbundkonzern hat sich an den Vertrag zu halten.

Meine Damen und Herren! Wir sind auf bestem Wege, daß sich der Verbundkonzern an den Vertrag hält. Es ist nämlich bereits klargestellt worden, daß die einbehaltenen Zahlungen seit Februar 1999, daß dieser Betrag von 10 Millionen Schilling bereits zurückbezahlt beziehungsweise nachbezahlt worden ist. (Abg. Dr. Kier: Der Landeshauptmann hat es bewilligt!) Der Verbundkonzern hat sich auch bereit erklärt, weiterhin zu bezahlen.

Ich sage auch folgendes ganz klar: Wenn der Verbundkonzern einen neuen Vertrag will, aus dem Vertrag ausscheiden will, so sind wir, so ist das Land Vorarlberg bereit, als Eigentümer der Vorarlberger Illwerke über das Ausscheiden des Verbundkonzerns aus dem Vertrag zu verhandeln. Die anderen Vertragspartner der Illwerke wollen es nicht.

Ich erinnere an die Elektrizitätswerke Baden-Württemberg, die sehr wohl – vielleicht nicht gerne – den Preis, der verhandelt worden ist, der im Vertrag festgelegt worden ist, bezahlen. Immerhin gehen nach Baden-Württemberg mehr als 50 Prozent des Stroms der Illwerke. Da gibt es keine Probleme. (Abg. Dr. Kier: Zahlen aber denselben Preis!)

Ich empfehle Ihnen, Herr Dr. Kier, und allen, die sich mit den Illwerken anlegen wollen, mehr Sachlichkeit, mehr Korrektheit und weniger Feindseligkeit gegenüber dem Land Vorarlberg! (Abg. Ing. Langthaler: Weniger Vorarlberg-Chauvinismus!)

Ich weiß, Frau Langthaler, daß Sie auch eine derjenigen sind, die immer wieder neidisch nach dem Westen blicken. Diesen Neid muß ich Ihnen lassen. Diesen Neid lasse ich Ihnen sehr gerne. Für uns gilt aber: Gegenüber Vorarlberg muß man sachlich argumentieren, korrekt, ehrlich, und dann sind wir auch korrekte Vertragspartner. Wir werden den Vertrag ganz bestimmt in jeder Weise korrekt einhalten, lehnen es aber ab, daß der Verbundkonzern uns gegenüber seine Feindseligkeit fortsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Bitte.

15.19

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die beiden letzten Debattenbeiträge veranlassen mich dazu, doch einige Klarstellungen vorzunehmen.

Herr Abgeordneter Oberhaidinger! Sie haben eine Antwort gegeben, die nicht im Einklang mit der Antwort des Bundesministers in seiner Anfragebeantwortung steht. Ich werde bei der Begründung noch darauf zu sprechen kommen. Aber vor allem wollten Sie diese Anfragebeantwortung nicht mit der Liberalisierung des Strompreises verknüpfen. Das ist aber zu verknüpfen, und ich komme darauf auch noch zu sprechen.


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