Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 119

Aber möglicherweise hat er kein Zutrauen zu seinen Vorständen, oder er hat sonst nichts zu tun und macht das ganz gerne. Ich weiß es nicht; es ist jedenfalls eigenartig.

In den alten Staatshandelsländern des Ostens war das auch so: Da hat man mit den Außenhandelsministern verhandelt, und die Unternehmen haben dann vollzogen. – In Vorarlberg ist das immer noch so. (Abg. Ing. Langthaler: Da muß dann ein Vertrag herhalten!) Das ist immerhin ganz interessant, und es hat, würde ich sagen, einen gewissen Heiterkeitswert.

Weil Sie das Jahr 1983 angesprochen haben: Ich kann mich nicht so genau erinnern, ich weiß nur, ich habe damals Generaldirektor Reich kennengelernt – der Name wird Ihnen etwas sagen; ich habe heute noch ein herzliches Verhältnis zu ihm –, und er hat mir sehr viel über die Illwerke erzählt; auch über ihre Vergangenheit, auch über die Zwangsarbeiterproblematik, die in den Illwerken steckt, auch über die nachhaltige Beteiligung der Fin-Elektra, die schon in den dreißiger Jahren finanziert hat – Sie wissen, was ich meine –, und die dann zuletzt ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Feurstein) – eine Schweizer Gesellschaft, natürlich, aber bitte auch die herrschenden Kreise im Dritten Reich haben gewußt, daß die Schweiz ein "tax haven" ist, wo man Geld parken kann; es ist ja nicht so, daß denen das unbekannt war –, und die hat hier mitfinanziert. (Abg. Dr. Feurstein: Aber Ihr Verhalten im Jahre 1982 war nicht danach, wenn ich mich recht erinnere! Das kann man überall nachlesen!)

Sie wissen das alles, und Sie können daraus ersehen, daß ich offenbar ein ganz herzliches Verhältnis zu den Illwerken gehabt habe, sonst wüßte ich all das nicht, denn einem Feind erzählt man das nicht so freimütig, lieber Herr Feurstein. Daher: Betreiben Sie nicht energiewirtschaftliche Zeitgeschichte! Wir haben damals ganz andere Sorgen mit den Illwerken gehabt, als wir sie heute haben.

Heute erleben wir nämlich folgendes Szenario: Zuerst hat sich das Land Vorarlberg, das sich ja schon im Jahre 1987, als die erste Halbprivatisierung oder 49-Prozent-Privatisierung der Verbundgesellschaft durchgeführt wurde, ausbedungen hatte, daß es die Illwerke bekommen soll – das war damals schon paktiert, Sie wissen das –, die Illwerke tatsächlich recht günstig geben lassen, nämlich um einen Kaufpreis, der niedriger war als die bei den Illwerken vorhandenen freien, versteuerten Rücklagen. (Abg. Dr. Feurstein: Das war ein guter Abschluß!) Damit haben sich die Illwerke sozusagen selbst gekauft. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat sich das Land Vorarlberg de facto – Heimfallrecht hin oder her, Herr Kollege Feurstein – die Illwerke schenken lassen. Gleichzeitig wurden die Illwerke-Verträge abgeschlossen.

All das geschah zu einem Zeitpunkt, als man von den Marktliberalisierungen schon gewußt hat. Unter Fachleuten hat man seit 1989, 1990, 1991 gewußt, daß die Marktliberalisierung kommen werde. Die Richtlinie war noch nicht ausverhandelt, aber was es sein wird, hat man schon gewußt. Daher hat man sich gedacht: Machen wir jetzt schnell einen Vertrag, einen Vertrag mit einer Klausel: Take or pay! Wir produzieren zu beliebigen Kosten, schlagen einen Gewinn darauf, und das müßt ihr zahlen. (Abg. Dr. Feurstein: Freiwillig! Das ist freiwillig gemacht worden! Freiwillig! Kein Zwang!)

Das hat sich die Verbundgesellschaft interessanterweise alles gefallen lassen. Möglicherweise war das ein Fehler. Aber lassen wir das einmal im Raum stehen. Dieser Vertrag wurde so abgeschlossen. Sie wissen das. Der Vertrag war damals schon an der Grenze, aber er war noch – Bundesminister Farnleitner hat das gesagt – systemgebunden aus der 150jährigen planwirtschaftlichen Philosophie in der Energiewirtschaft. Gut. Das ist ein schwieriger Umstellungsprozeß, das verstehe ich.

Als nächster Schritt wurde dann das ElWOG gemacht, und beim ElWOG ist man draufgekommen, daß dieser Illwerke-Vertrag nicht markttauglich ist. Daher hat man sich entschlossen, ihn in den Verfassungsrang zu heben. Das macht ihn zwar als Vertrag für sich genommen schwer abänderbar, aber die Härteklausel ist auch im Verfassungsrang. (Abg. Dr. Feurstein: Das gilt! Niemand bestreitet das!)

Wer daher auf die Härteklausel rekurriert, hat recht, denn es ist sittenwidrig, einen dreimal höheren Preis zu verlangen, als jenen, der marktüblich ist. Und wenn das Herr Landeshauptmann


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