Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 166

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.55

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Dieser Ständige Unterausschuß wurde seinerzeit als Instrument der Geschäftsordnung geschaffen, um wichtige Kontrollen durchführen zu können. Seine Schaffung bedeutet eine Stärkung und Mehrung der Rechte der parlamentarischen Opposition. Ich verstehe daher nicht, warum gerade Oppositionspolitiker dieses Instrument nunmehr als zahnlos und sinnlos bezeichnen. (Abg. Öllinger: Sie können ganz schön zynisch sein! Das ist ja eine Satire, die Sie da vortragen, oder?) Und wenn dieses Instrument zahnlos ist, dann verstehe ich noch weniger, warum man dann ständig Anträge stellt, denn dann hat es ja eigentlich keine Wirkung.

Aber eines gilt es festzuhalten: Ein Unterausschuß ist kein Untersuchungsausschuß. Dazu wollten ihn vielleicht manche umfunktionieren, indem sie die Geschäftsordnung zu beugen versuchten. Und das Einhalten der Geschäftsordnung wird dann im Minderheitsbericht als Versuch gewertet, die Arbeit zu behindern.

Aber, meine Damen und Herren, man muß auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Die Befragung von Auskunftspersonen, die in diesen Unterausschuß geladen wurden, darf nicht so erfolgen, daß sie zu einem Verhör ausartet.

Den Vorwurf, daß die Regierungsparteien versuchten, die Arbeit des Unterausschusses zu behindern, weise ich zurück. Es gab immerhin acht Sitzungen, in die 16 Personen – darunter die Frau Staatssekretärin und der Herr Staatssekretär – zur Auskunft geladen waren, und es ging dabei natürlich immer wieder um die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder.

Für die Prüfung der Verwendung privater Spenden sind ordentliche Gerichte zuständig, so sagt es die Verfassung, und ich glaube, man soll sich auch daran halten, Legislative und Exekutive zu trennen.

Was die EU-Mittel anlangt, so sind auch in diesem Bereich die Kontrollorgane für diese Prüfung verantwortlich.

Bleiben wir bei den öffentlichen Mitteln. Als im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Vorwürfe gegen die Geschäftsführung von "World Vision Österreich" bekannt wurden, wurden seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die Mittel für die Projekte von "World Vision" sofort eingefroren. Das heißt, es gab keine weiteren Zahlungen, es gab eine Rückforderung der noch nicht abgerechneten Fördermittel, es gab weitere Abrechnungsvorgänge, die dann nicht mehr stattfanden, weil eben verschiedene Unterlagen der Wirtschaftspolizei übergeben wurden. Es wurden auch sofort Informationen über die Projekte, die gefördert worden sind, eingeholt.

Und da bin ich bei einem weiteren Argument: Es wird seitens der Oppositionsparteien immer so getan, als ob die Mittel des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in irgendwelche Kassen von "World Vision" geflossen wären. – Das stimmt nicht! Es handelt sich ausschließlich um Projektförderungen für einzelne Projekte, nicht aber um Vereinsförderung.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat nicht gegen seine eigenen Förderrichtlinien verstoßen, sondern es hat der Förderung auch das Entwicklungsgesetz aus dem Jahre 1974 zugrunde gelegt. Daß das Ministerium zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, das Projekt zu kontrollieren, ist daher nicht richtig.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen: Wir von der ÖVP sind daran interessiert, daß die Verwendung der privaten Spenden durch die ordentlichen Gerichte lückenlos aufgeklärt wird – aber eben durch die Gerichte!


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