Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 205

sowie andere Privatschulen nicht nur an diesen Kriterienkatalog zu binden, sondern auch an das zusätzliche Kriterium, daß kein Schulgeld verlangt werden darf.

Unter diesen Voraussetzungen – wir haben im Ausschuß darüber nur ganz kurz diskutiert – hielte ich es für sinnvoll, an die Reformierung des Privatschulgesetzes etwas mehr als nur einen Gedanken zu verschwenden, der irgendwo kurz aufleuchtet und sich dann in dieser Petition oder in der Unterstützung dieser Petition – in dieser eher weichen Unterstützung – niederschlägt.

Ich komme jetzt noch zu einem anderen Punkt, nämlich zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Dazu ist – auch uns ist das entgangen – in den letzten Tagen aufgrund der Aufmerksamkeit von "Integration: Österreich" noch ein Punkt in die Debatte eingebracht worden – Kollegin Schaffenrath hat ihn schon erwähnt –, von dem ich glaube, daß er es wert ist, hier durch einen entsprechenden Abänderungsantrag korrigiert zu werden. "Integration: Österreich" hat sehr detailliert und informiert ausgeführt, daß es sich bei den hier vorgeschlagenen Änderungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen um Benachteiligungen von Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf handelt, nämlich dann, wenn sie in Form von Integrationsklassen geführt werden.

Diese Argumentation hier zu entwickeln und auszuführen, würde etwas mehr Zeit erforderlich machen. Aber ich denke, Frau Bundesministerin, Sie kennen diesen Brief von "Integration: Österreich" ebenfalls. Es ist einsichtig, daß Integration quer durch Österreich stattfindet, daß es Einschränkungen und Behinderungen quer durch Österreich gibt und daß es wahrscheinlich auch einen durchschnittlichen Schlüssel gibt. Es ist daher nicht einzusehen, daß im besonderen Direktoren von diesen Zuschlägen profitieren sollen, während diejenigen, die den Unterricht ausführen, nicht davon erfaßt sind. Daß gleichzeitig durch diese von den Regierungsparteien vorgeschlagene Änderung noch innerhalb dieser Logik Volksschuldirektoren mit Integrationsklassen gegenüber jenen benachteiligt würden, die Sonderschulklassen führen, kommt noch dazu und macht die Sache nicht einfacher und nicht erquicklicher.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayer, Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Antrag 1058/A in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses (1797 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Z 7 des Antrages 1058/A in der Fassung des Ausschußberichtes (1797 der Beilagen) entfällt.

2. Z 10 des Antrages 1058/A in der Fassung des Ausschußberichtes (1797 der Beilagen) entfällt.

3. Die übrigen Ziffernbezeichnungen des Antrages 1058/A in der Fassung des Ausschußberichtes (1797 der Beilagen) werden entsprechend angepaßt.

*****

Eine abschließende Bemerkung zu Kollegen Höchtl – er ist jetzt nicht mehr da –: Mich hat mit Erstaunen erfüllt, daß die ÖVP und vor allem Kollege Höchtl, der sonst, wenn es um die Förderung von Jugendlichen und um die gleichen Rechte für Jugendliche geht, nicht gerade zu jenen gehört, die sich durch besondere Aufmerksamkeit und Förderung auszeichnen – etwa, wenn es um die Senkung des Wahlalters geht –, ausgerechnet zu dem Zweck, Schulnoten zu rechtfertigen, auf eine diesbezügliche Umfrage unter Jugendlichen in Oberösterreich hinweist, bei der sich Schüler zu 80 oder 90 Prozent für Schulnoten aussprechen.


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