Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 249

können derzeit nicht zugewiesen werden (Abg. Scheibner: Wieso haben die alle einen Aufschub?), vor allem auch deswegen, weil eine entsprechende Anzahl von Unterlagen noch fehlt, beispielsweise Stellungsunterlagen oder Bestätigungen, daß sie auf Auslandsaufenthalt oder vorläufig untauglich sind. Das heißt, wir haben im wesentlichen kein Problem mit der Zuweisung. Da wir für nächstes Jahr vorgesehen haben, die Zahl der Zuweisungen von derzeit 7 300 auf zumindest an die 8 000 bis 8 500 zu erhöhen, gehe ich davon aus, daß die Zahl der Wartenden noch geringer wird und daß die Dauer der Wartezeit noch kürzer als ein Jahr wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir weiters wichtig zu sagen, daß bei Katastropheneinsätzen selbstverständlich auch Zivildiener im Einsatz sind. Es war beispielsweise in Galtür so, daß 32 Zivildiener ihren Dienst geleistet haben, und zwar im Rahmen der Landeswarnzentrale des Landes Tirol, im Rahmen des Landesfeuerwehrverbandes und im Rahmen des Roten Kreuzes.

Aber Sie müssen sich dessen bewußt sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß ein Zivildiener nur über einen bestimmten Verein oder eine bestimmte Institution im Katastrophendienst tätig sein kann. Deshalb kann das nur über die Feuerwehr, über das Rote Kreuz oder eine ähnliche Organisation geschehen. Ich kann nicht eine eigene Firma beauftragen, die Zivildiener bei allfälligen Reparaturarbeiten oder anderen Aufräumungsarbeiten einsetzt. Das erschiene mir auch nicht sinnvoll. Zum Glück gibt es sehr wenige Katastrophen in Österreich in dem Ausmaß, wie es beispielsweise in Galtür der Fall gewesen ist. Das heißt, ein Zivildiener kann im Katastrophenfall nur dann eingesetzt werden, wenn er bei einer entsprechenden Organisation tätig ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Wir sind auch froh darüber! – Weitere Zwischenrufe.) Ich bin gerne im Parlament und will es den Abgeordneten auch zeigen, Herr Abgeordneter Nürnberger!

Frau Abgeordnete Haidlmayr! Schließlich möchte ich auch darauf hinweisen, daß ich mich bemühen werde, im Jahre 2000 oder spätestens 2001 einen vierten Zuweisungstermin für Zivildiener festzulegen. Ich glaube, das ist allein schon deswegen wichtig, weil wir derzeit im Bereich des Monats Oktober große Probleme haben.

Weiters werde ich mich in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich nicht auf die Debatte einlassen, daß wir die Beiträge angleichen, die die verschiedenen Trägervereine zu zahlen haben. Mir genügt schon die Debatte, die ich nach wie vor mit den Blaulichtorganisationen zu führen habe, die seit kurzem, nämlich seit 1. Jänner 1999, knapp 1 300 S zu zahlen haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die zahlen ja viel zuviel, die karitativen Vereine!) Das hat heftige Empörung und Unmut bei vielen Blaulichtorganisationen herbeigeführt und selbstverständlich auch das Budget dieser Organisationen, die im wesentlichen karitativ tätig sind, massiv beeinträchtigt. Ich denke, daß es jetzt nicht sinnvoll wäre, eine neuerliche und zusätzliche Belastung zu schaffen. Aber ich gebe Ihnen im Prinzip recht. Selbstverständlich sollte es so sein, daß alle Trägerorganisationen gleich behandelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren und lieber Herr Abgeordneter Nürnberger! In diesem Sinne bedanke ich mich für die große Zustimmung, die Sie dem vorgelegten Zivildienstbericht geben werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister, für Ihre Ausführungen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Schlußwort seitens des Berichterstatters wird keines gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, den vorliegenden Bericht III-190 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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