Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Dr. Moser, bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Gerade die Unfallbilanz des Monats März zeigt ein Plus von 31 Prozent an Todesopfern. Sie haben soeben einige Gründe dafür genannt. Meine Frage lautet: Wie können Sie es angesichts der Tatsache, daß vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen die Ursache dafür bilden, verantworten, daß das Führerscheingesetz liberalisiert wird, sodaß gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Geschwindigkeitsexzessen die Sofortabnahme des Führerscheins reduziert beziehungsweise eingestellt werden soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Frau Abgeordnete! Solche gesetzlichen Maßnahmen werden nicht vom Innenministerium entschieden, sondern es werden entsprechende Vorlagen entweder im Parlament oder vom Verkehrsministerium erarbeitet und dann dem Parlament vorgelegt. Daher bitte ich um Verständnis dafür, daß ich dazu nicht Stellung nehmen kann. Die Aufgabe des Innenministeriums und des Innenministers ist es, den Verkehrsfluß und die Verkehrsabwicklung zu kontrollieren und auf die Einhaltung der Gesetze zu achten. Die Festlegung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wird im wesentlichen über das Verkehrsministerium eingeleitet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ungeachtet dessen, daß das, was im Zusammenhang mit dem Führerscheingesetz geplant ist, keineswegs als Liberalisierung bezeichnet werden kann, sondern sogar eine Verhunzung dieses Begriffes – wenn man diesen Ausdruck gebrauchen möchte – darstellt, ist unbestritten, daß gerade die Geschwindigkeitsüberschreitungen ein großes Problem darstellen. Daher hat die Regierung auch vollmundig erklärt, daß es gerade deshalb um den Punkteführerschein und die Einführung des Punkteführerscheines geht.

Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Argumente hält Ihr Ressort gegen die Einführung des Punkteführerscheins noch immer aufrecht? – Mir wurde nämlich gesagt, daß gerade von seiten der Exekutive besondere Vorsicht hinsichtlich der Einführung des Punkteführerscheins gegeben sei.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Die österreichische Exekutive hat im wesentlichen keine größeren Einwände mehr gegen die Einführung des Punkteführerscheins. Wir haben uns diesbezüglich in der Öffentlichkeit auch klar festgelegt, und ich als Innenminister habe dazu auch klare Positionen vorgebracht.

Ich meine, daß der Punkteführerschein sicher sinnvoll ist, daß uns aber bewußt sein muß, daß sich der Punkteführerschein nur auf schwerere Delikte bezieht, da sonst für die österreichische Exekutive, für die Verwaltung ein großer administrativer Aufwand entstünde – diesen fürchten wir sehr wohl, und deshalb waren wir am Anfang skeptisch. Aber vom Prinzip her halte ich die Einführung des Punkteführerscheins für eine positive Weiterentwicklung all jener verkehrspolitischen Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Innenminister für die Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen.

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zur 4. Frage, die Herr Abgeordneter Dr. Heindl formuliert und die an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichtet ist. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite