Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 36

Eine aktive Beschäftigungspolitik zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist für die österreichische Bundesregierung stets ein vorrangiges Anliegen gewesen und wird es auch in Zukunft sein.

Mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung haben wir dieses Ziel nunmehr verbindlich verankert und konkretisiert, und wir sind – ich werde mir erlauben, das kurz auszuführen – dabei auch wesentlich vorangekommen. Es muß aber auch klar gesagt werden, daß die europäische und die österreichische Beschäftigungspolitik Hand in Hand gehen müssen und daß eine Abkoppelung der nationalen Beschäftigungspolitik von gesamteuropäischen Trends und Entwicklungen nicht möglich ist. Daher haben wir uns für die Schaffung der beschäftigungspolitischen Leitlinien auf europäischer Ebene eingesetzt und die Weiterentwicklung dieser Leitlinien im Sinne einer europäischen Beschäftigungsstrategie während der österreichischen Präsidentschaft auch besonders forciert – und das, wie ich meine, erfolgreich.

Mit dem Beschluß, Nationale Aktionspläne für Beschäftigung zu erstellen, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Verpflichtung eingegangen, für die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung und die Reduktion von Arbeitslosigkeit konkrete und meßbare Ziele zu formulieren und diese auch einer laufenden Beobachtung – ich möchte fast sagen: Kontrolle – zu unterziehen.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung, der erstmals im April 1998 unter Einbindung der Sozialpartner von der Bundesregierung beschlossen wurde, werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union umgesetzt, wird also gemeinsam eine Verpflichtung erfüllt, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union übernommen haben.

Nun, nach dem ersten Jahr des Nationalen Aktionsplans und anläßlich der Anpassung des Plans für das Jahr 1999 an die weiterentwickelten Leitlinien, können wir eine Zwischenbilanz über die ersten Erfahrungen mit dem NAP als Grundlage für beschäftigungspolitische Zielsetzungen ziehen. Dabei zeigt sich deutlich, daß der Nationale Aktionsplan der Beschäftigungspolitik in Österreich wichtige neue Impulse gegeben hat und damit auch eine neue Ära in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit begonnen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Feststellung, sehr geschätzte Damen und Herren, läßt sich auch durch Fakten untermauern. Im ersten Jahr der Geltung des NAP konnte die Zahl der unselbständig Beschäftigten um 30 000 gesteigert werden. Daß dabei vor allem die Frauenbeschäftigung anstieg, ist ein weiterer positiver Aspekt. Immerhin konnten bereits Ende 1998 rund 16 300 unselbständig beschäftigte Frauen mehr gezählt werden als Ende 1997. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker.)

In diesen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen sind auch Teilzeitbeschäftigte enthalten, in der Vollzeitäquivalenz liegen wir aber an erster Stelle innerhalb der Europäischen Union. Ich bekenne mich durchaus auch zur Sinnhaftigkeit von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen und möchte sie nicht stigmatisiert sehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Nunmehr berichtete das Wifo von einer saisonbereinigten Zunahme an Beschäftigten um 18 000 in den ersten vier Monaten 1999 und war auch bereit, die ursprüngliche Prognose, die für heuer lediglich ein Stagnieren der Arbeitslosenzahlen vorausgesagt hatte, deutlich zu revidieren. Immerhin ist die nationale Registerquote von 7,2 Prozent im April 1998 bereits auf 7 Prozent im April 1999 gesunken. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 10 000 zurückgegangen. Ich denke, daß das ein nachweisbarer, nachvollziehbarer Erfolg einer gemeinsamen Beschäftigungspolitik ist.

Klar ist, daß zu diesen Ergebnissen neben der erfreulichen Konjunktur – natürlich ist es primär die Wirtschaft, die die Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, die durch Wachstum die Chance auf Beschäftigung gibt – auch der Stellenwert, den die Bundesregierung der Beschäftigungspolitik zumißt, einen wesentlichen Beitrag geleistet hat und daß dadurch ergänzende Maßnahmen gesetzt wurden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite