Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 37

Nehmen wir zum Beispiel die budgetäre Ausstattung im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die von meinem Ressort zu verantworten sind: Die finanziellen Mittel, die Österreich für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik ausgibt, wurden 1999, also im ersten Budgetjahr, das auf die NAP-Beschlußfassung folgte, um nicht weniger als 36 Prozent, und zwar von 8,2 Milliarden Schilling auf 11,1 Milliarden Schilling, erhöht. Dabei wurde in erster Linie der integrative Ansatz verfolgt, sogenannte passive Geldleistungen zu aktivierenden Maßnahmen umzuschichten, um die Budgetkonsolidierung nicht zu gefährden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich freue mich, feststellen zu können, daß wir mit unserem Anteil an aktiven Budgetmitteln für die Beschäftigungspolitik nunmehr im Mittelfeld der Ausgaben für aktive Arbeitsplatzmaßnahmen innerhalb der OECD-Staaten liegen.

Erlauben Sie mir kurz, auf die wesentlichen Neuerungen, Akzente und Anpassungen des NAP 1999 hinzuweisen. Die tragenden Säulen der Leitlinien 1999 sind nach wie vor: bessere Vermittelbarkeit und Qualifikation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – das ist die sogenannte Säule 1 –, Förderung des Unternehmertums – das ist die Säule 2 –, Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten an die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen – das ist die Säule 3 – und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – das ist die Säule 4.

Dazu betonte Österreich schon im Nationalen Aktionsplan 1998 den besonderen Zusammenhang zwischen Wirtschaftspolitik und Beschäftigung und nannte neben einer entsprechenden Wachstumspolitik besonders die Technologie- und Exportförderung, Infrastrukturinvestitionen, Betriebsansiedlungen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft als wichtige Elemente einer aktiven Beschäftigungspolitik.

Unter österreichischer EU-Präsidentschaft ist es im vergangenen Jahr gelungen – unter Beibehaltung der Struktur der Leitlinien –, in einigen wichtigen Punkten neue Akzente zu setzen. Dies betrifft vor allem eine Aufwertung und Verbreiterung der Politik der Chancengleichheit von Frauen und Männern, das sogenannte Gender-Mainstreaming. Aufgrund der neuen Leitlinie Nummer 19 sind alle Maßnahmen, die im Rahmen des NAP getroffen werden, auch auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich der Verbesserung der Chancengleichheit zu überprüfen.

Es sollen daher Hemmnisse für Frauenerwerbstätigkeit beseitigt werden und die Teilung des Arbeitsmarktes zwischen Männern und Frauen wirksam bekämpft werden. – Es ist dies die Leitlinie 20, die hier angesprochen ist.

Neuerungen gibt es weiters im Bereich des lebensbegleitenden Lernens. Wir haben uns für den Begriff des lebensbegleitenden Lernens entschieden, weil lebenslanges Lernen unter Umständen etwas Bedrohliches ist und nicht als etwas Positives empfunden wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben in der Leitlinie 6 konkrete Richtwerte zur Erhöhung der Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen festgelegt und uns daher sehr klare Kriterien vorgenommen.

In der neuen Leitlinie 4 werden spezielle Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingefordert. Die Vorarbeiten zur Umsetzung des "Paktes für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen", der von den Sozialpartnern vorgelegt wurde, sind in der Fertigstellung, und ich hoffe, Ihnen in wenigen Wochen ein konkretes Verhandlungsergebnis und auch eine gesetzliche Initiative dazu vorlegen zu können.

Es ist Ihnen bereits auch die Regierungsvorlage zur Steuerreform übermittelt worden, in der auch diesbezügliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abgaben- und Steuersystem, welches beschäftigungsfreundlich ausgestaltet sein soll, enthalten sind.

In der neuen Leitlinie 13 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Rahmenbedingungen zu entwickeln, um das Beschäftigungspotential der Informationsgesellschaft und des Umweltsektors voll erschließen zu können.


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