Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 103

Das erkennt man auch an den parlamentarischen Anfragen. Ich erinnere an Ihre Anfragebeantwortung betreffend Bauernkrankenkasse – ich zitiere –:

"In Beantwortung der einzelnen Fragen verweise ich ... auf die beiliegende ... Stellungnahme der ... Sozialversicherungsanstalt der Bauern ..." – Zitatende.

Weitere Ausführungen halten Sie dazu nicht für erforderlich. So geht das immer weiter! Sie lassen sich Ihre Arbeit vom Hauptverband und von den Krankenkassen abnehmen, Sie greifen in keiner Weise, wie es Ihre Pflicht wäre, in die Agenden des Hauptverbandes ein. Das aber wäre Ihre Pflicht als oberstes Aufsichtsorgan! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Mißstände bei den Heilbehelfen sind dieselben geblieben. Ich erinnere an die Zustände, die wir aufgedeckt haben, daß beispielsweise Querschnittgelähmten bei der täglichen Kathederisierung keine Einmalhandschuhe mehr gezahlt werden, weil man dabei etwa 1,5 S bis 2 S einsparen kann, daß die Krankenkassen den Patienten bei der Stomaversorgung, wenn sie einen Seitenausgang haben – meistens sind das Krebspatienten –, empfiehlt, zur hygienischen Versorgung keine Einmaltupfer zu verwenden, sondern am besten Küchenrolle. Das sei billiger, so hat man gesagt.

Ich erinnere daran, daß bei der Inkontinenzversorgung in Alten- und Pflegeheimen darauf hingewiesen wird, daß all das von den Patienten zu bezahlen ist. Die Patienten sollen das von ihrem Taschengeld bezahlen, obwohl ihnen nur mehr 50 Prozent übriggelassen worden ist aufgrund des Sparpaketes, und andere Punkte mehr.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Dasselbe ist auch bei den Halskrausen der Fall. Es gibt enorme Preisunterschiede. Die Einkaufspreise bewegen sich bei 53 S und Verkaufspreise bei 998 S. Es hat sich nichts geändert.

Daher sind wir der Meinung, die Patienten sollen sich ihren Heilbehelf selbst aussuchen können, selbst aufzahlen dürfen, wenn sie ein besseres Produkt haben wollen. Der Tarif, den die Krankenkasse zu leisten hat, wird sofort beim Bandagisten abgezogen. Der Patient muß frei entscheiden können. Das funktioniert bereits bei den Stützstrümpfen in wenigen Bundesländern. So muß es aber auch bei anderen Heilbehelfen sein, nämlich daß der Patient, wenn er ein besseres Produkt will, zumindest die Möglichkeit der Aufzahlung hat und nicht den Gesamtbetrag, wenn er sich für etwas Besseres entscheidet, aus der eigenen Tasche bezahlen muß. Das ist der Inhalt dieses Antrages, den ich Sie bitte zu unterstützen (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hums. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.45

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Dr. Pumberger! Sie haben die Sitzung vom 13. Juni 1996 zitiert. Ich bin für jede konstruktive sachliche und faire Kritik, ich bin aber auch dafür, daß man dann die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis nimmt. Unter anderem bitte ich Sie endlich zur Kenntnis zu nehmen, daß Sie damals völlig zu Unrecht Generaldirektor Dr. Probst und einen Verwandten der Frau Vranitzky gröblichst und völlig zu Unrecht diffamiert haben. Es wäre endlich an der Zeit, das von Ihrer Seite aus richtigzustellen. Das ist meine Bitte an Sie. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Sie haben damals, im Jahre 1996, so getan, als würden erst Sie die ganze Problematik aufzeigen. Das war zu einem Zeitpunkt, als der Hauptverband, die Sozialversicherungen bereits längst Verhandlungen über dieses Thema Kostensenkungen geführt haben. Die Jahre 1995 und 1996 sind jene Jahre, in denen wir schon – es begann eigentlich schon im Jahre 1994 – gefordert waren, die hohe Qualität unseres Sozialversicherungssystems aufrechtzuerhalten, die hohe Qualität der Gesundheitsvorsorge aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Budget Maastricht-gerecht zu konsolidieren, damit wir in den Euro-Verband kommen, denn das


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