Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 182

meine Damen und Herren, werden dann ein Stück mehr zur weiteren Diskriminierung mobilitätsbehinderter Menschen beitragen.

Es ist noch Zeit genug. Fordern Sie den Artikel 7 B-VG in den Ländern ein, und fordern Sie ein, daß am 3. Oktober alle österreichischen Wahllokale für alle Menschen barrierefrei zugänglich sind! Nur dann schaffen Sie in einem ersten Schritt die Voraussetzung dafür, daß die Chancengleichheit behinderter und nicht behinderter Menschen sichergestellt wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Mock.)

Auf den Arbeitsbericht zurückkommend möchte ich schon noch hinzufügen, daß die Länder sich nicht an der Durchforstung der österreichischen Rechtsordnung beteiligt haben. Die Länder haben nicht eine einzige Seite an diskriminierenden Bestimmungen in ihren Landesgesetzgebungen abgegeben. Auch das Unterrichtsministerium war mehr als säumig und mehr als nachlässig in der Zusammenarbeit, wenn es darum ging, diskriminierende Bestimmungen aus den Gesetzesgrundlagen herauszuarbeiten.

Da ist noch sehr viel zu tun. Und ich glaube, in einem ersten Schritt müßte es möglich sein, daß alle diskriminierenden Bestimmungen, die bereits in den Bundesgesetzen gefunden wurden, sofort repariert werden, und zwar noch vor dem Sommer. Damit wäre zumindest ein erster Schritt gesetzt, und der nächste Schritt muß ein Antidiskriminierungsgesetz sein. Im Moment aber sind alle Bereiche, für die bereits Berichte erarbeitet wurden, entsprechend zu verbessern und diese Diskriminierungen auszuräumen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich hoffe, daß das bis zum Sommer gelingt, und ich hoffe, daß Sie es möglich machen, meine Damen und Herren, daß auch mobilitätsbehinderte Menschen am 3. Oktober wählen gehen können! (Beifall bei den Grünen.)

20.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Murauer. 5 Minuten wurden als Redezeit gewünscht. – Bitte.

20.21

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Schritt für Schritt wird die Nationalrats-Wahlordnung weiterentwickelt. Heute behandeln wir ein sehr positives Kapitel, nämlich daß sehbehinderten und blinden Menschen bei Wahlen die persönliche Stimmabgabe ermöglicht wird.

Frau Haidlmayr! Bei allem Verständnis, das ich selbstverständlich für Behinderte habe, darf ich doch darauf aufmerksam machen, daß die Gemeinden sehr wohl bemüht sind, die Wahllokale behindertengerecht einzurichten. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß die besondere Wahlkarte jedem Behinderten, jedem Kranken, jedem Bettlägerigen bis drei Tage vor der Wahl zur Verfügung steht und somit auch der behinderte Mensch seine Stimme bei dieser besonderen Wahlkommission, die jede Gemeinde selbstverständlich eingerichtet hat, abgeben kann.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Thema bringt mich aber natürlich zur Briefwahl, zur Weiterentwicklung unserer Demokratie. Ich darf darauf hinweisen, daß man in Deutschland und in der Schweiz beste Erfahrungen mit der Briefwahl gemacht hat, dies aber anscheinend in Österreich nicht möglich ist und die Sozialdemokraten sich dagegen wehren, die Briefwahl hier einzuführen. Ich habe dann und wann den Eindruck, daß den Österreichern weniger an Demokratiereife zugetraut wird als den Bürgern in Deutschland, in der Schweiz oder anderen europäischen Ländern! (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade die Behindertenverbände und die Senioren haben sich mit dem Wunsch an Nationalratsabgeordnete, an mich und an unser Haus gewandt, doch diese Briefwahl einzuführen, weil man der neuen Situation Rechnung tragen muß, daß die Gesellschaft mobiler geworden ist und viele aus Berufsgründen oder aus Studiengründen unterwegs sind. (Abg. Haidlmayr: Ich möchte im Wahllokal wählen!) Die Briefwahl, Herr Kollege Schieder, trägt dem Rechnung! (Abg. Schieder: Soll jeder, weil die Gesellschaft mobiler geworden ist, jetzt zu Hause bleiben und per Brief wählen?)


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