Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 185

dringend ist, warum kam es dann zu einem zweimaligen Zurückziehen und damit zu insgesamt drei Jahren Verzögerung?

Meine dritte Frage: Warum ist in den Anmerkungen auf Seite 17 im Vorplan unter Kosten angegeben: "Keine.", wenn gleichzeitig in der Vorlage auf Seite 10 Artikel 7 Abs. 1d andererseits festgestellt wird: "Die Kosten jeder Delegation werden von der Regierung getragen, die sie entsandt hat"?

Es entstehen also sehr wohl Kosten, ganz zu schweigen von den Einnahmen, auf die in Artikel 9 hingewiesen wird. Dort ist nämlich von Einnahmen durch "Beiträge der Länder des besonderen Verbands" die Rede.

Viertens: Warum treten so wichtige Länder wie Deutschland, Großbritannien, Italien, USA, Kanada oder auch Japan diesem Abkommen nicht bei, obwohl zumindest Deutschland nach diesem Abkommen klassifiziert?

Fünftens: Herr Staatssekretär! Es ist in diesen drei Jahren nach mehrmaligem Einbringen dieser Vorlage niemandem aufgefallen, daß auf Seite 13 in Artikel 13 Abs. 1 bezüglich Inkrafttreten des Abkommens ein schwerer Fehler steht. Dort heißt es nämlich:

"Für die ersten fünf Jahre, die ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben, ...", anstatt, wie es richtig heißen müßte: "Für die ersten fünf Länder, die ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben, ..." und so weiter. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Sehr schlampig!)

Herr Staatssekretär! Bei allem Respekt: Wenn man drei Jahre Zeit für etwas Dringendes und Wichtiges braucht und das dann noch fehlerhaft ist, dann kann man das nicht überschwenglich loben, wenngleich wir im Hinblick auf die Verwaltungsvereinfachung, die die Erleichterung der internationalen amtlichen Recherche dieses Übereinkommens bringt, für diese Vorlage stimmen werden. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar ist Gegenstand der Abstimmung die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages: Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken samt Anlage; Änderungen des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (1973), angenommen von der Versammlung am 1. Oktober 1985 in 1683 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt einstimmig. Einstimmige Annahme.

Wir stimmen jetzt darüber ab, daß im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die französische Fassung insgesamt und von der englischen Fassung die Anlage "Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken" und deren Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen sind, daß sie auf die Geltungsdauer des Abkommens beim Österreichischen Patentamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorgangsweise ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Diese Vorgangsweise wird einstimmig angenommen.

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1670 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (1812 der Beilagen)


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