Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 186

23. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird (Staatsdruckereigesetz-Novelle 1999) (1771 der Beilagen)

24. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1675 der Beilagen): Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreiches Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (1813 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesord-nung.

Darüber wird die Debatte unter einem durchgeführt.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Ich erteile in der Debatte als Erstredner Herrn Abgeordnetem Böhacker das Wort mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Nicht seit gestern, auch nicht seit vorgestern, sondern seit Jahren wird eine Totalreform des Gebührenrechtes gefordert. Dies wollte der Fachsenat für Steuerfragen in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ebenso wie die von der Bundesregierung eingesetzte Steuerreformkommission, die massiv eine Totalreform des Gebührenrechtes gefordert hat.

Was ist herausgekommen bei dieser Gebührengesetz-Novelle? – Ein kleines Flickwerk! Die Wirtschaftskammer hat es in ihrer Stellungnahme zu dieser Gesetzesnovelle auf den Punkt gebracht, indem sie schreibt: "Die vorgesehenen punktuellen gesetzlichen Änderungen lassen jedoch wieder einmal die generelle Antiquiertheit und Unzeitgemäßheit des Gebührenrechtes völlig unberührt." – Dem ist wirklich nichts hinzuzufügen.

In Anbetracht dessen, daß rund 430 bis 450 verschiedene Geschäftsfälle der Vergebührung unterliegen, liegt hier wirklich ein Gesetzesdschungel vor, den nur mehr ganz wenige Spezialisten echt durchschauen. Und das sollte wirklich nicht im Sinne des Erfinders beziehungsweise des Gesetzgebers sein!

Wir Freiheitliche fordern daher nach wie vor immer wieder eine Totalreform dieses Gebührenrechtes, und angesichts dessen, daß diese Forderung schon so lange erhoben wird, hat die Ausrede auf den bevorstehenden Finanzausgleich einfach keine Gültigkeit mehr! Man hätte längst Zeit gehabt, eine Totalreform des Gebührenrechtes durchzuführen!

Wenn nun in den morgigen Gazetten bereits zu lesen ist: "Stempelmarken werden abgeschafft", so steht dahinter ein langwieriger Prozeß. Es ist nur in bestimmten kleinen Bereichen die Möglichkeit geschaffen worden, die Gebühr in bar, mit Kreditkarte et cetera entsprechend zu entrichten. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, daß die Verschleißer der Stempelmarken durch die Abschaffung derselben rund 200 Millionen Schilling an Erträgen verlieren, und gerade im Bereich der Trafikanten ist es doch so, daß sie heute wirklich auf jeden Schilling angewiesen sind, um überhaupt überleben zu können.

Es wird daher dringend notwendig sein, daß Sie, Herr Staatssekretär, sich dafür einsetzen, daß ein dementsprechendes Äquivalent geschaffen wird, damit dadurch nicht die Trafikanten wieder einmal unter die Räder kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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