Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 199

mehr gegeben, und das, obwohl die Kosten natürlich wesentlich gestiegen sind. Wenngleich die Inflationsrate in den letzten zweieinhalb Jahren gering war, sind doch die Kosten, die die Behinderten zu tragen haben, sehr gestiegen, nicht zuletzt auch deshalb, weil mit der Einführung des Pflegegeldgesetzes wesentliche Leistungen für die Behinderten teurer geworden sind. So sind beispielsweise die Rezeptgebühr oder auch die Selbstbehalte für Fahrtkosten, Kuraufenthalte et cetera erhöht worden. All dies sind Belastungen, die die Behinderten zu tragen und teilweise aus dem Pflegegeld, welches eben nicht erhöht worden ist, abzudecken haben.

Deshalb haben wir diesen Antrag auf Änderung des Bundespflegegeldgesetzes eingebracht, und ich bitte Sie, unserem Antrag auf Gesetzesänderung zuzustimmen beziehungsweise – heu-te gibt es ja keine Abstimmung – ihm gegenüber positiv eingestellt zu sein. Obwohl ich schon einsehe, daß es nicht Usus ist, einem Antrag der Opposition zuzustimmen, bitte ich Sie, sich doch mit dem Gedanken vertraut zu machen, das Bundespflegegeldgesetz zu verbessern, denn immerhin haben die Behinderten ja auch dadurch, daß sie das Sparpaket sehr stark getroffen hat, eine Einkommenseinbuße erlitten.

Eines möchte ich noch sagen: Für die Kriegsopfer gibt es eine ständige Valorisierung ihres Pflegegeldes seit 1967, während das für die Zivilinvaliden nicht der Fall ist. Ich bitte Sie daher, daß Sie diesem Gedanken nähertreten, weil Sie damit einer Gruppe von Personen, die nach wie vor finanziell wirklich nicht sehr gut gestellt sind, entscheidend helfen würden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Reitsamer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

21.28

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung für diesen Antrag ist, wie ich der Vorlage entnehmen kann, daß die Pensionen jährlich angepaßt werden. Ich denke mir, daß dieser Vergleich hinkt, denn eine Pension ist, bitte, eine Versicherungsleistung und soll den Lebensstandard sichern. Das Pflegegeld dagegen ist eine Pauschalabgeltung bei Pflegebedürftigkeit, und die Einstufung – das ist mir ganz klar – kann hier nur eine ganz minimale Regelung ermöglichen. Es ist aber doch so, daß man einen Leidenszustand, wie er in solchen Fällen vorliegt, sicher niemals mit Geld aufwiegen kann. Trotzdem wird man von Jahr zu Jahr bei den Budgetverhandlungen feststellen müssen, ob eine Valorisierung möglich ist. Man kann sie aber nicht festschreiben.

Es darf auch nicht vergessen werden, meine Damen und Herren, daß durch den bei der letzten Novelle zum Bundespflegegeldgesetz verbesserten Zugang zur Stufe 4 zirka 16 000 Begünstigte jeweils knapp 3 000 S monatlich mehr bekommen. Es ist also nicht so, daß sich im Bereich des Bundespflegegeldgesetzes nichts getan hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Pumberger: Es hat sich schon etwas getan: Verschlechtert hat sich die Situation!)

21.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gatterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

21.30

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, alle Abgeordneten sind stetig bemüht, Verbesserungen für behinderte und ältere Menschen zu erreichen. Die Einführung des Bundespflegegeldes war ein wesentlicher Schritt dazu und, wie Kollegin Reitsamer vorhin gesagt hat und wie wir alle in diesem Hause wissen, haben wir fast jedes Jahr Besserstellungen im Bereich des Pflegegeldes erreicht. Die letzte betraf eben die Einstufung 4, wodurch nun wirklich 16 000 Menschen wesentlich mehr erhalten. Wir haben das Klagsrecht geschaffen, wir haben die Mitversicherung der Angehörigen eingeführt. Wir haben wirklich jedes Jahr, so können wir sagen, eine Verbesserung erreicht.


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