Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 33

Bericht, der die konkreten Maßnahmen nennt, die getroffen werden können und in Zukunft zu treffen sind, nicht dem Nationalrat übergeben!

Da frage ich mich, meine Damen und Herren: Was bringt es denn, wenn man sich anläßlich von medial wirksamen Katastrophen, Infernos in Tunnels vor die Kameras stellt, Ankündigungen macht, aber in der Folge die Arbeit liegen läßt und das nicht zu Ende führt, was man begonnen hat?

Noch einmal, meine Damen und Herren: Ich finde es beschämend, daß man sich auf der einen Seite hier darauf konzentriert, zu sagen: Wir müssen aufgrund dieses konkreten Anlaßfalles etwas tun!, aber völlig vergißt, daß auf Österreichs Straßen 1 000 Menschen pro Jahr zu Tode kommen. Alle sieben Stunden und 54 Minuten ist ein Todesopfer auf Österreichs Straßen zu beklagen! Aber das hat die Bundesregierung nicht dazu veranlaßt, etwa konzentriert eine Sanierung der Unfallhäufungsstellen in Österreich durchzuführen. All das fehlt.

In diesem Fall sind auch Sie, Herr Bundesminister Einem und Herr Bundesminister Farnleitner, in die Verantwortung zu nehmen, denn das sind Dinge, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, und sie liegen auch im Verantwortungsbereich der Länder. Und wenn Ihnen allen das ein so großes Anliegen ist, dann hoffe ich, daß wir durch die Annahme des Entschließungsantrages der Abgeordneten Barmüller und Peter hier und heute vielleicht eine österreichweite systematische Sanierung von Unfallhäufungsstellen in die Wege leiten können.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Mag. Helmut Peter und weiterer Abgeordneter betreffend österreichweite systematische Sanierung von Unfallhäufungsstellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Um den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu bieten und sie gleichzeitig zu veranlassen, ihren im § 96 Abs. 1 und 1a StVO genannten Pflichten zur Sanierung von Unfallhäufungsstellen nachzukommen, wird der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ersucht,

die nach bundesweit einheitlichen Kriterien identifizierten Unfallhäufungsstellen dokumentieren zu lassen,

diese Dokumentation dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Inneres, den Landesregierungen, den Bezirkshauptmannschaften, den Gemeinden sowie dem Nationalrat zugänglich zu machen,

die Liste der Unfallhäufungsstellen – auch unter Nutzung neuer Medien – zu veröffentlichen und

bei den Entscheidungsträgern der gemäß § 96 Abs. 1 StVO zuständigen Dienststellen durch Maßnahmen der Aufklärung das notwendige Problembewußtsein für die Sanierung bestehender Unfallhäufungsstellen zu schaffen."

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Das, meine Damen und Herren, wäre etwas, worüber bereits in Gesprächen im Unterausschuß für Verkehrssicherheit Konsens erzielt worden ist, aber beschlossen hat man es in diesem Haus noch nie. Es wäre heute eine gute Gelegenheit dazu.

Herr Abgeordneter Kukacka! Eines möchte ich auch noch festhalten: Sie haben zu Beginn Ihrer Rede gesagt, vor Abschluß der Untersuchungen wäre es verfehlt, Verantwortung zuzuweisen. – Wenn Sie das ernst meinen, dann verstehe ich nicht, warum Sie herausstreichen, daß Herr Bundesminister Einem oder Vertreter seines Ressorts es waren, die die Ampelregelung, die


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