Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 54

schaftsminister zuständig. Im übrigen ist auch mir bekannt, daß die Landesregie-rungen von Kärnten und von Salzburg erklärt haben, sie wollen diese Straße. Insofern meine ich, daß man sich auf diese Planung, auf diese Auseinandersetzung, auf dieses Gespräch einlassen muß. Darin besteht Politik. Daher habe ich auch dem Antrag des Herrn Kollegen Farnleitner gestern ohne Schwierigkeiten zustimmen können.

Die Einschätzung, die ich im Brief an den Herrn Landeshauptmann Schausberger zum besten gegeben habe, ist dadurch nicht falsifiziert, sie ist dadurch nicht widerrufen, sie ist zum Ausdruck gebracht, und ich stehe auch heute noch dazu. – Punkt eins.

Zweiter Punkt. Es haben mehrere Redner – der erste war, glaube ich, Herr Abgeordneter Scheibner, dann waren es Herr Abgeordneter Kukacka und auch andere Abgeordnete, zuletzt Frau Abgeordnete Petrovic – darauf hingewiesen, daß es seit dem Außerkrafttreten des ursprünglichen Gefahrgutbeförderungsgesetzes am 1. September 1998 keinerlei Regeln für die Tunnelsicherheit gibt.

Hohes Haus! Das ist einfach falsch! Es gibt zwar erst seit 3. November 1998 – das heißt also durchaus mit einem gewissen Zeitabstand, aber doch – für jeden der hochrangigen Tunnels auf den Autobahnen sogenannte Interimsverordnungen, die regeln, wie Gefahrguttransporte dort stattzufinden haben. Daß da ein rechtsfreier Raum entstanden wäre, ist falsch. Ein solcher ist nicht entstanden. Es gibt diese Verordnungen. Sie werden allerdings durch eine Verordnung abgelöst, die ich heute erlassen habe und die für alle Straßentunnels gelten wird.

Aber, um es noch einmal deutlich zu sagen ... (Abg. Scheibner: Wieso jetzt gerade? Wieso nicht vor einem oder vor zwei Monaten?)

Herr Abgeordneter Scheibner! Es wundert mich, daß gerade Sie von den Freiheitlichen das ansprechen. – Weil die Hauptschwierigkeit bei der Erlassung dieser Verordnung darin bestanden hat, endlich Stellungnahmen der Länder zu bekommen. (Abg. Scheibner: Jetzt ist es aber passiert!) Vorhin hat bereits Herr Abgeordneter Parnigoni darauf hingewiesen, daß die letzte Stellungnahme tatsächlich jene ist, die er zitiert hat, nämlich die des Landes Kärnten vom 20. Mai dieses Jahres. Ich kann Ihnen die Geschäftszahl sagen: Es ist die Zahl 17E72/41/99, und sie trägt die Unterschrift: "Mit freundlichen Grüßen für den Landeshauptmann: Dipl.-Ing. Wilhelm Fortin." Wer immer das sein mag. (Abg. Scheibner: Das war nicht die erste Stellungnahme!)

Die erste Stellungnahme, Herr Klubobmann, war eine Stellungnahme zur Interimsverordnung, und auch die ist relativ spät gekommen.

Diese Stellungnahme ist die Stellungnahme zu der Verordnung, die in Begutachtung war. Es ist bei weitem die letzte, und es ist jene, die außerdem noch darauf hinweist, daß Begleitungen von Gefahrguttransporten aus ihrer Sicht nicht notwendig sind. – Dies zur Frage der Wahrheit in diesem Punkt. (Abg. Scheibner: Dann zitieren Sie richtig!)

Ja, ich kann es Ihnen gerne vorlesen. Es handelt sich um den Betreff "Autobahnen in Kärnten", Herr Klubobmann, "Gefahrguttransporte in den Tunnels, Stellungnahme zum Verordnungsentwurf." Es ist dann eine Reihe von Zahlen angeführt, und wörtlich lautet der Text dann genauso, wie ihn Herr Abgeordneter Parnigoni vorhin vorgelesen hat. Ich stelle Ihnen diesen Brief auch gerne zur Verfügung. (Abg. Scheibner: Es ist darum gegangen, abzuwenden, daß Gifttransporte auf der Bundesstraße abgewickelt werden!)

Herr Abgeordneter Scheibner! Sie haben außerdem gesagt, die Europäische Union finanziere zwar in Polen und in Ungarn, so mit dem Beigeschmack: bei denen dort draußen, die es notwendig haben, aber bei uns zahlt sie nichts. – Auch das ist falsch!

Richtig ist, daß die Europäische Union im Rahmen ihrer Mitfinanzierung aus TEN-Mitteln Österreich bisher etwas über 900 Millionen Schilling für den Planungsaufwand im hochrangigen Verkehrsnetz Straße und Schiene gezahlt hat. Die letzte Quote daraus wurde Österreich vor einem Monat zugezählt und betrug 240 Millionen Schilling.


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