Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 55

Ich darf jetzt zu einem zweiten Punkt kommen, der mir nicht ganz unbedeutend zu sein scheint. Herr Abgeordneter Kukacka und Herr Abgeordneter Schwarzenberger haben die Frage der Verantwortung für die Art der Ansiedlung der Baustelle im Tunnel angesprochen. Beide haben die Auffassung vertreten, das Verkehrsministerium – also der Verkehrsminister, der dafür die Verantwortung trägt – wäre dafür verantwortlich. – Meine Herren Abgeordneten! Sie sind leider falsch informiert!

Richtig ist, daß das Verkehrsministerium zwar in diesem Kontext eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen hat, und zwar mit einer Verordnung vom 27. August 1998; es hat ausschließlich diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Baustellenbereich verordnet. Alle übrigen Dinge sind von der Bezirkshauptmannschaft, in diesem Falle Tamsweg, verordnet worden, und das Überraschende daran ist, daß im wesentlichen auch in diesem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 7. Oktober 1998 festgelegt ist – ich zitiere –:

Die einspurige Verkehrsführung wird jeweils durch entsprechende Schaltung der Verkehrslichtsignalanlage an den Tunnelportalen geregelt. Die Dauer der Verkehrsanhaltung in der entsprechenden Richtung wird bis zirka 20 beziehungsweise 25 Minuten pro Richtung dauern. Diese Verkehrsregelung wird von der Zentralbetriebswarte in der Autobahnmeisterei St. Michael aus gesteuert. – Zitatende.

Es ist dies Anhang zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, und dieser Bescheid war maßgeblich für die Situierung. Es ergeben sich daraus weitere Fragen, aber das sind nicht Fragen an den Verkehrsminister, möchte ich nur zur Aufklärung sagen.

Lassen Sie mich zum Abschluß kommen und zunächst noch zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Petrovic ein Wort sagen. Sie hat gemeint, daß die Mindeststrafen von 1 000 S, 5 000 S und 10 000 S, die in der neuen Regelung enthalten sind, lächerlich seien. – Das Problem ist, Frau Abgeordnete, daß es vielleicht immer noch zu geringe Strafen sind, aber festzuhalten ist, daß selbst unter Anwendung der alten Rechtslage sich an diesem Unfall, der heute Anlaß für die Diskussion ist und der durchaus eine tragische Dimension hat, nichts geändert hätte. Ich denke, das sollten wir schon auch sagen. Es hat keinen besonderen Sinn, hier sehr populäre Standpunkte zu vertreten, wenn sie in der Sache nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun haben.

Lassen Sie mich Ihnen zum Abschluß noch folgendes mitteilen: Mir hat heute der europäische Verkehrskommissar Neil Kinnock einen Brief geschrieben, in dem er auch von seiner Seite den Angehörigen der Opfer dieses grauenhaften Unfalles sein Mitgefühl ausdrückt und im übrigen bestätigt – ebenso wie das übrigens auch der deutsche Vorsitzende des Verkehrsministerrates getan hat –, daß im nächsten Verkehrsministerrat am 17. und 18. Juni auf österreichisches Verlangen die Frage der Tunnelsicherheit Tagesordnungspunkt des Verkehrsministerrates auf europäischer Ebene sein wird, und ich gehe davon aus, daß das der Ansatzpunkt auch für eine gemeinsame europäische Regelung sein kann, zumal auch Frankreich in außerordentlichem Maße daran interessiert ist, gemeinsam mit den anderen Staaten, insbesondere den Alpenanliegerstaaten, zu Regelungen zu kommen, die künftig eine noch bessere Sicherung bringen.

Ich denke, daß wir leider Gottes auch aus Katastrophen zu lernen haben. Aber wir haben damit auch die Chance, jetzt wirklich etwas zu machen, und dazu sind wir beide fest entschlossen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Petrovic: Was ist mit dem Lainzer Tunnel?)

17.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Antoni mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. (Abg. Haigermoser: Wenn Sie sich nicht tummeln, sind die gleich vorbei!) – Bitte.

17.34

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Klubobmann Scheibner, ich bin mit Ihrer tatsächlichen Berichtigung auch nicht einverstanden, weil es ja wirklich so ist, wie der Herr Bundesminister gesagt hat, nämlich daß im genannten Schreiben ein Satz steht, der klarstellt, daß der Herr Landes


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