Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 46

unzertrennlicher Gemeinschaft zusammenzuleben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten.

Das heißt, alleine die Passage, Kinder zu zeugen, ist bezeichnend dafür, unter welchem Geist dieses Gesetz einmal entstanden ist, daß man sowieso nur auf den Mann Bedacht nahm. Denn ich weiß nicht, wie Frauen Kinder zeugen sollen. Aber diese Begriffsdefinition zeigt die gesamte Geisteshaltung, aus der diese Gesetze seinerzeit entstanden sind. (Abg. Dr. Trinkl: Ganz alleine geht es nicht!)

Aber noch heute gibt es jene Fortpflanzungspflicht, die nicht in der freien Lebensgestaltung der Partnerinnen und Partner liegt, sondern die der Staat als Begriffsdefinition für diese Form der Lebensgemeinschaft vorgibt. Ich behaupte, daß 95 Prozent der Menschen, die eine Ehe eingehen, das gar nicht wissen!

Jetzt können Sie sagen: Na dann spielt es sowieso keine Rolle! – Ich glaube, man muß die Dinge grundsätzlicher sehen, nämlich die Gewöhnung daran, daß man sich an gesetzliche Vorgaben gar nicht zu halten braucht, weil sie entweder gesellschaftlich überholt sind oder weil sie nicht so wichtig sind – wie auch immer. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Es gibt Menschen, die noch Gefühle haben! Das gibt es bei den Liberalen nur selten!)

Im Rahmen der Diskussionen im Justizausschuß habe ich den Herrn Bundesminister gefragt: Wie wäre es denn, wenn ich eine Nebenabrede zu einer dieser drei Begriffsdefinitionen schließe? – Zum Beispiel: Ich kündige die Beistandsverpflichtung auf, und ich sage, ich will zwar heiraten, aber ich will nicht Beistand leisten? – Dies wäre eine unsittliche Nebenabrede und würde daher nicht akzeptiert werden. Weiteres Beispiel: Ich sage, ich will zwar heiraten, aber nur für drei Jahre? – Dies wäre eine unsittliche Nebenabrede und würde daher nicht akzeptiert werden. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Vielleicht kann man sich gegenseitig mieten!)

Bei der gleichen Begriffsdefinition – und es gibt nur drei Kriterien – zu sagen: Ich will zwar heiraten aber keine Kinder haben!, sagt man: Da hat sich die gesellschaftliche Entwicklung bei der Judikatur bereits soweit durchgesetzt, daß das jedenfalls nicht als unsittliche Nebenabrede gesehen würde, und daher wäre es zwar nach wie vor eine Eheverfehlung, aber es wäre zulässig, eine solche Nebenabrede zu treffen.

Das heißt, es stecken sehr viele rechtspolitische und gesellschaftspolitische Dinge darin! Wenn wir heute von einer angeblichen Reform reden und das einfach zudecken, dann muß ich sagen, ich halte das für einen massiven Fehler dessen, der für den Rechtsbestand verantwortlich ist, nämlich des österreichischen Gesetzgebers. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Das heißt, entweder zählt diese Begriffsdefinition nicht mehr, dann muß sie aus dem Gesetz gestrichen werden, um nicht den Eindruck zu erwecken, es gebe zwar Gesetze, aber man müsse sie nicht so ernst nehmen, oder aber dieses ist gewollt, wie die ÖVP das will, dann hat sich meiner Meinung nach aber auch die Judikatur daran zu halten, und dann ist es auch nicht ganz schlüssig, genau diesen Punkt aus den Scheidungsgründen zu eliminieren.

Also dieser Kompromiß, der doppelte Boden, der wie so oft von der ÖVP eingezogen wird – ich nenne es Doppelmoral –, es nämlich auf der einen Seite zwar als eine Begriffsdefinition enthalten haben zu wollen, aber auf der anderen Seite zu sagen, es müsse dann in dieser Form kein Scheidungsgrund mehr sein, ist inkonsequent! Beziehen Sie jene Position, die Sie im Ausschuß vertreten haben, aber stehen Sie auch dazu und machen Sie den Leuten nicht, wie in so vielen anderen Dingen auch, ein X für ein U vor! Breiten Sie nicht einen Mantel darüber, der sich besser verkauft, um damit Ihre ideologischen – ich sage es einmal so – Verbissenheiten, denn so schien es mir in der Diskussion, zu verdecken.

Aber tun Sie vor allem etwas nicht – das ist das, was mich so schmerzt –: Bevormunden Sie nicht die Bevölkerung! Bevormunden Sie diejenigen, die sich Ihnen anschließen, aber bevormunden Sie nicht die Bürgerinnen und Bürger, die nur deswegen eine derartige Definition des Ehevertrages "aushalten" müssen, weil es zwei, drei in Ihrer Partei gibt, die nicht gewillt sind,


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