Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 60

Ich meine, es ist uns auf diesem Weg gemeinsam vieles gelungen, und darf dabei auf die Ausführungen meiner Vorredner hinweisen. Ich gebe jedoch zu, daß wir in vielen Bereichen nicht mit dem Koalitionspartner übereinstimmen können, und nehme noch einmal in Anspruch, daß wir uns zu dieser Position auch öffentlich immer wieder bekannt haben. Es war uns wichtig, festzuhalten, daß derjenige, dem ein Verschulden am Bruch des Ehevertrages trifft, auch die Rechtsfolgen für dieses Verschulden zu tragen hat. Es war uns weiters wichtig, festzuhalten, daß der Ehebruch nicht bloß als ein Malheur unter Freunden zu behandeln ist, sondern als schwere Eheverfehlung erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es war uns aber ebenso wichtig, festzuschreiben, daß Gewalt in der Familie nichts verloren hat. Und letztendlich und ganz besonders ging es uns um die sozialrechtliche Absicherung des geschiedenen Partners. Ich möchte mit aller Deutlichkeit feststellen, daß es die Volkspartei war, die diese Themen mit Nachdruck in die Verhandlungen eingebracht hat und nicht – pardon! – die Frauenministerin, von der es eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Es waren unsere Damen, die diese Forderungen immer wieder erhoben haben. Ich bin froh darüber, daß wir diese Regelungen heute mit diesem Gesetz beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Letztendlich ist es uns gelungen, den Unterhalt nach einer Scheidung so zu regeln, daß das Ergebnis von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden kann.

Ich darf vielleicht der Frau Kollegin Stoisits, die das weitere Bestehen der Mitwirkungspflicht im Unternehmen so bekrittelt hat, noch sagen, daß diese gesetzliche Bestimmung die Grundlage dafür ist, daß 180 000 österreichische Bäuerinnen in die Sozialversicherung einbezogen werden können. Ich bitte Sie also, wenn Sie sich schon um die Rechte der Frauen sorgen, sich um die Rechte aller Frauen Sorgen zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Staat Regeln für die Gestaltung höchst persönlicher Beziehungen aufstellt, wie das in der Ehe zum Ausdruck kommt, so unterstreicht er damit die Absicht, daß er dieses Institut besonders schützen möchte. Es liegt im Interesse des Staates, daß – Frau Kollegin Schmidt ist im Moment nicht anwesend – auch Kinder in die Welt gesetzt werden, weil sie den Fortbestand der Gesellschaft sicherstellen. Ich wollte, da sie vom Zeugungsrecht beziehungsweise von der Zeugungspflicht gesprochen hat, etwas heiter einwerfen, daß die Zeugung von Kindern halt noch nicht durch den Mann allein möglich ist, sondern es auch dafür einer partnerschaftlichen Beziehung und eines partnerschaftlichen Einverständnisses bedarf.

Kinder haben aber ein Recht auf beide Eltern, Vater und Mutter! Wir sind aufgerufen, ein Klima zu erzeugen, in dem glückliche und dauerhafte Beziehungen gedeihen können. Denn – und das möchte ich an den Abschluß meiner Ausführungen stellen – Investitionen in die Familie sind auch Investitionen in die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP.)

11.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Ich stelle die Uhr auf 6 Minuten ein. – Bitte.

11.46

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in meinen Ausführungen mit den Debattenbeiträgen insbesondere der Justizsprecher von Rot und Schwarz befassen.

Herr Kollege Jarolim hat sehr weit ausgeholt und versucht, aus Wortmeldungen der Abgeordneten Broesigke und Peter in den siebziger Jahren Argumente für seinen Standpunkt zu finden. Ich muß sagen, Herr Kollege Jarolim, wenn du soweit zurückgehen mußt (Abg. Dr. Jarolim: Das ist Tradition!), dann ist das ein Beweis dafür, daß du hier nichts findest, weil wir einen Standpunkt vertreten, der gerecht ist, der richtig ist und der der eigentlich zukunftsweisende ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite