Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 78

Ich denke aber, daß in dieser Debatte etwas vergessen wird: Es wird immer über Menschen geredet, aber die Menschlichkeit wird außer acht gelassen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist doch folgendes zu sagen: Wenn man eine Ehe eingeht, dann steht, zumindest im Regelfall, am Anfang Liebe, Zuneigung, der Wunsch, ein Leben miteinander zu verbringen. Das kann sich dann verflüchtigen, aber es bleibt auch in späteren Ehejahren – diejenigen von Ihnen, die schon spätere Ehejahre erlebt haben, werden das wissen – zumindest eine tiefe Freundschaft bestehen.

Ich halte es für ganz falsch, daß man das alles jetzt zerstückeln will. Damit spreche ich nicht die ÖVP, sondern die Grünen und die Liberalen an. Ich kann nicht verstehen, daß man, da es so viele Möglichkeiten gibt, andere Formen der Lebensgemeinschaft zu wählen, in die sich der Staat nicht einmischt, die trotzdem Rechte geben, aber keine Pflichten verlangen, diese nicht wählt und die Ehe und alles, was der Staat darin regelt, so sehr verdammt. Irgend etwas muß er ja regeln, denn wir leben in einem Rechtsstaat und in einem Rechtsbereich.

Dieses Gesetz hat sicherlich gute Teile. Ich darf aber einen Punkt herausgreifen, der mich sehr stört. Das ist der § 68a betreffend den verschuldensunabhängigen Unterhalt. Ich glaube, Sie müssen einmal demjenigen Ehepartner – das muß nicht immer nur der Mann sein – erklären, daß er für das, was ihm der andere angetan hat – und er hat ihm etwas angetan: es ist das Leben gestört; ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis so etwas schon erlebt haben, ich habe es hautnah erlebt –, bezahlen muß. Dafür muß er lange bezahlen, auch fünf Jahre sind lang. Es ist nicht die alte Frau der Regelfall, die irgendwann einmal ausgeschaltet wird und die sicherlich nicht so viele Liebhaber finden wird, daß sich das dann auszahlt, daß der Ehemann ihr deswegen nichts bezahlen will. Das glaube ich einfach nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Jetzt wird es spannend!)

Es ist die junge Frau mit den Kindern! (Abg. Dr. Brinek: Dafür haben wir die Regelungen!) Ja, Frau Kollegin Brinek, das ist die junge Frau, die sich plötzlich nicht mehr nur in den Kindern selbst verwirklichen kann, sondern dazu auch einen Hausfreund braucht. Das soll dann der Ehemann bezahlen – dagegen bin ich, dagegen verwahre ich mich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich denke, Sie sollten das Restrisiko nicht wieder dem Schuldlosen aufbürden, jenes Restrisiko, von dem wir schon im Strafverfahren so viel gehört haben. Das können wir nicht dulden!

Ich habe leider keine Redezeit mehr, obwohl mir noch eine Menge dazu einfiele. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Sehr interessant! – Ruf bei den Freiheitlichen: Zugabe!)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Keine Zugabe, sondern eine tatsächliche Berichtigung von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

12.59

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Kollege Ofner hat hier wiederum behauptet, daß Kinderschändung außergerichtlich tatausgleichsfähig sei. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Dazu hat er das Strafgesetzbuch, nämlich den § 207, zitiert.

Es ist falsch, daß § 207 außergerichtlich tatausgleichsfähig ist! – Vielmehr ist richtig, daß nur jene Delikte diversionsfähig sind, die vor dem Einzelrichter abgehandelt werden. Gemäß § 13 Strafprozeßordnung sind aber Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Schändung und Unzucht mit Unmündigen vor dem Schöffensenat abzuwickeln und somit nicht tatausgleichsfähig. (Beifall bei der ÖVP.)

13.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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