Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 122

Mitgliedstaaten zu verhandeln sein, ohne daß es behindert wird. (Abg. Scheibner: Wird es ein Veto geben oder nicht?)

Das Veto habe ich gar nicht angesprochen! Das habe ich jetzt gar nicht angesprochen. (Abg. Scheibner: Aber das ist die zentrale Frage!) Nein, nein! Sie haben mir nicht gut zugehört! (Abg. Scheibner: Als Neutraler dürfen Sie das gar nicht zulassen, daß so etwas passiert!) Ein neutraler Staat kann das tun, was auf Basis eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder auf Basis des Artikels 51 der Vereinten Nationen steht, und nichts anderes werden wir tun, sehr geehrter Herr Abgeordneter Scheibner. (Abg. Scheibner: Das ist aber gemeinsame Verteidigung!)

Zu Frage 11:

Österreich hat sich mit seinem Beitritt zur Europäischen Union dazu bekannt, daß Kompetenzen, auch solche auf dem Gebiet der Außenwirtschaft, an die EU übertragen werden. Allfällige Wirtschaftssanktionen werden nicht mehr von Österreich, sondern, wie Sie angemerkt haben, von der Europäischen Union verhängt, und im übrigen bietet Artikel 23 B-VG eine gesicherte verfassungsrechtliche Grundlage dafür, daß Österreich sich solchen Beschlüssen anschließt.

Zu Frage 12:

Erlauben Sie mir, bitte, dazu eine Bemerkung, Frau Dr. Schmidt – ich schätze Sie, weil Sie sehr präzise sind –: Machen Sie sich doch die Mühe und schauen Sie sich die einzigen Beschlüsse, die es auf Staats- und Regierungsebene dazu gibt, nämlich die Beschlüsse des Berliner Gipfels, an. Bitte! Dabei werden Sie sehen, daß von Ihren Behauptungen in den Beschlüssen des Berliner Gipfels nicht die Rede ist! (Abg. Dr. Schmidt: Das ist aber nicht wahr!) Jenes "justified and warranted" ist aus einer Presseerklärung der deutschen Präsidentschaft über das Brüsseler informelle Treffen auf Basis eines Beschlusses der Außenminister eine Woche vorher. – Ich möchte gar nicht spitzfindig sein, sondern nur korrigieren, da ich Ihre Präzision, Frau Dr. Schmidt, ansonsten schätze, aber hier ist Ihnen ein Fehler unterlaufen! (Abg. Wabl: Was ist Ihre persönliche Meinung, Herr Bundeskanzler?)

Meine persönliche Meinung sage ich Ihnen gerne: Österreichs Neutralität war nie eine Neutralität der Werte, wir haben immer – vom Ungarn-Aufstand bis hin zum Prager Frühling und nun auch im Kosovo-Krieg – sehr klar und deutlich zwischen Mördern und Opfern unterschieden. (Abg. Dr. Schmidt: Das will jeder!) Das wird Österreich auch in Zukunft tun, und das ist mit der Neutralität vereinbar! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Smolle: Das ist nicht die Frage!)

Frage 12 beantworte ich Ihnen sehr gerne präzise. (Anhaltende Zwischenrufe beim Liberalen Forum. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Die Antwort auf Frage 12 lautet:

Die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin am 24. und 25. März 1999 sowie die dort verabschiedeten Erklärungen enthalten keinerlei solche Aussagen! – Aber ich war ohnehin fair und habe all das noch darüber hinaus genau dargestellt. (Abg. Dr. Schmidt: Distanzieren Sie sich davon?)

Zu den Fragen 13 bis 18:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Inhalte der vom Europäischen Rat in Köln verabschiedeten Schlußfolgerungen zur Weiterentwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der Europäischen Union habe ich in meinen einführenden Erläuterungen sehr, sehr klar und umfassend dargestellt. Diese Schlußfolgerungen werden von Österreich mitgetragen, dies insbesondere deshalb, weil klargestellt ist, daß es nicht das Ziel dieses Weges ist, die Beistandspflicht der Artikel-5-Bedingungen und damit die Militärpakt-Identität in der Europäischen Union umzusetzen. (Abg. Scheibner: Können Sie das ausschließen?)


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