Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 123

Wir haben weiters erreicht – auch das wurde in Köln sichergestellt –, daß paktfreie Staaten, NATO-Mitglieder und Neutrale gleichberechtigt an der Entwicklung einer Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik teilnehmen können. Die Frage eines Beitritts Österreichs zur Westeuropäischen Union, in der es eine Artikel-5-Bestimmung, also eine Beistandspflicht gibt, stellt sich aus meiner Sicht nicht.

Zu Frage 19:

Ich habe das bereits in den einleitenden Bemerkungen beantwortet. (Abg. Dr. Schmidt: Was soll das?)

Zu Frage 20:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsübereinkommen vorgenommen, in einem gemeinsa-men Bericht die verschiedenen Optionen der Sicherheitspolitik darzustellen und zu bewerten. (Abg. Dr. Kier: Auf Frage 19 gibt es keine Antwort!)

Zu diesen Bewertungen kam es ohne Zweifel! Wozu es jedoch nicht kam, war eine Formulierung, wonach die Perspektive, also das Ziel einer NATO-Mitgliedschaft zu überlegen sei. Ich sage Ihnen ganz offen, daß es diesbezüglich Differenzen zwischen den Regierungspartnern gab, und ich verstehe das auch. (Abg. Wabl: Wieso nur "gab"? Ist das ausgeräumt?) Es gab einen Regierungspartner (Abg. Dr. Schmidt: Es gibt ihn noch!) mit einer aktiven Beschlußlage für den Beitritt zur NATO, wir jedoch haben eine sehr klare politische Orientierung in jene Richtung, daß wir einen Beitritt zur NATO nicht für sinnvoll erachten! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Schmidt, es ist meiner Ansicht nach ein Mißverständnis, wenn Sie meinen, mein Angebot, das österreichische Neutralitätsgesetz zumindest für die nächste Legislaturperiode außer Streit zu stellen, bedeute ein Ende der Debatte über die österreichische Sicherheitspolitik. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es bedeutet viel eher, daß wir dann ausreichend Zeit haben, um in Ruhe über eine gemeinsame wichtige österreichische Entscheidung, nämlich wie die österreichische Außen- und Sicherheitspolitik weitergehen soll und wird, zu diskutieren. (Abg. Scheibner: In zwei Jahren wird in der EU entschieden! Sie wollen in fünf Jahren erst ...!)

Wofür ich nicht zu haben bin – und ich sage das auch sehr klar und deutlich –, das ist, daß man bis 3. Oktober mit seiner Meinung hinter dem Berg hält, anschließend seine alten Parteibeschlüsse herausholt und einfach weitertut. Dafür bin ich nicht zu haben! (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Unglaublich! – Abg. Dr. Schmidt: Aber mit dem Diskussionsverbot machen Sie es ihnen leicht!)

Also wenn jemand die Absicht hat, in der nächsten Legislaturperiode unsere Bundesverfassung zu ändern, so soll er das sagen, und dann wird das natürlich eine Diskussion für die Wahl sein; das ist völlig richtig! (Abg. Dr. Maitz: Sehr nett, daß wir diskutieren "dürfen"!) Wer sonst bitte als der Wähler soll über unterschiedliche Richtungen entscheiden und wählen können? Wenn wir allerdings das Thema "keine Änderung der Bundesverfassung, keine Änderung des Neutralitätsgesetzes" für die gesamte Legislaturperiode außer Streit stellen (Abg. Scheibner: Das ist nicht mehr notwendig, wir haben eh schon alle Änderungen gemacht!), dann muß das kein Wahlkampfthema sein, sondern dann können wir in Ruhe und in Sicherheit darüber reden. (Rufe bei der ÖVP: Naiv!)

Es ist das der Versuch, eine Sachlichkeit in dieser Diskussion zu erreichen (Ruf bei den Freiheitlichen: Wie bei der EU-Wahl!), wobei ich gleich dazusage: Wenn wir das nicht tun, dann werden wir gemeinsam in einer Wahlauseinandersetzung die Richtungsentscheidung zu diskutieren und den Wähler darum zu bitten haben. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Ich bitte Sie aber, diese Bemerkung zu entschuldigen; sie ist nicht zur Anfrage gehörig. Ich wollte damit nur ein Mißverständnis aufklären: Ich habe nie ein Diskussionsverbot gemeint, nie ein Debattenverbot gemeint. Dazu ist es zu wichtig in der Demokratie, sich über inhaltliche, über sachliche Positionen auseinanderzusetzen. Ich meine, daß es – und ich sage das wirklich sehr


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