Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 137

šević hat seiner Bevölkerung immer gesagt: Es geht um die heiligen Rechte der serbischen Bevölkerung im Kosovo, es geht um die große Geschichte dieses Volkes, es geht um den Schutz vor der Zunahme der albanischen Bevölkerung und der Verdrängung der Serben. – Viele Diktatoren dieser Erde werden sagen: Ich habe nur zum Schutz meines Volkes gehandelt.

Es führt daher zu unauflösbaren Problemen, wenn "im Einklang" mit dieser Charta agiert wird, ohne auf deren Basis zu agieren. Denn im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen wäre es wohl auch, Herr Bundeskanzler, daß die Kurden in ihrem Land leben können, ihre Sprache sprechen können und daß die Kinder kurdische Schulen besuchen können. (Bundeskanzler Mag. Klima: Richtig!) Dort werden wir wohl lange darauf warten, daß die NATO Partei im NATO-Staat Türkei ergreift. Auch die tibetische Bevölkerung wartet schon lange darauf, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen leben zu können. Nur ist China ein zu mächtiger Handelspartner, als daß die Rechte des tibetischen Volkes durchsetzbar wären.

Herr Bundeskanzler, kehren Sie mit der ganzen SPÖ auf den Boden und auf die Basis der Charta der Vereinten Nationen zurück! Denn das ist das einzige, was mit der österreichischen Neutralität hic et nunc kompatibel ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Letztes: Selbstverständlich ist auch der Kerninhalt der Neutralität – Truppenstationierung, keine Teilnahme an Kriegen – im konkreten Fall gefährlich. Der Präsident des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes sagt, daß die Entwicklung sehr problematisch ist: Zum ersten Mal führt eine Allianz, die in einen bewaffneten Konflikt verstrickt ist, gleichzeitig eine humanitäre Aktion durch. – Wenn dann noch dazu Soldaten aus dem neutralen Österreich mit einer Kriegspartei marschieren, dann muß ich Sie fragen: Wo bleibt der Kernbestand? Hat dieser sich dann nicht wirklich schon zu stark aufgelöst?

Das gilt selbstverständlich auch für die Frage einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn das neutrale Österreich ausgerechnet der Bestellung des höchstrangigen Militärs zum "Mr. GASP" zustimmt.

Herr Bundeskanzler! Ich schließe damit, daß ich noch einmal auf die Worte des Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu sprechen komme. Auf die Frage, warum es so schwer zusammengeht, voll und ganz der Neutralität und der nur humanitären Hilfe verpflichtet zu sein und gleichzeitig an einem Waffenpakt in irgendeiner Form teilzuhaben oder ihn zu unterstützen, antwortet Sommaruga sehr klar: Wer eine Waffe trägt, hat nur eine Hand, zu helfen. – Ich denke, die Rolle der Österreicher im Kosovo wäre es, mit dem Herzen und mit beiden Händen zu helfen! (Beifall bei den Grünen.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt. – Bitte.

16.51

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, Sie haben behauptet, es sei am Kölner Gipfel ausdrücklich ausgeschlossen worden, daß bei der Verschmelzung der Westeuropäischen Union mit der Europäischen Union in eineinhalb Jahren die Beistandsverpflichtung mit aufgenommen werden wird.

Ich habe mir das Papier angesehen. In der Erklärung des Rates steht darüber überhaupt nichts geschrieben, und in der Erklärung des deutschen Vorsitzes gibt es nur einen Satz, der Sie möglicherweise zu dieser Interpretation gebracht hat. (Abg. Schieder: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung!)

Natürlich, weil das falsch ist, Herr Kollege Schieder! (Abg. Schieder: Das ist ein Debattenbeitrag! – Abg. Dkfm. Holger Bauer: Nur nicht nervös werden! – Abg. Schieder: Sie werden nervös!) Es ist falsch, daß an diesem Gipfel ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre, daß die Beistandsverpflichtung übernommen wird. Da heißt es nämlich: Die Verpflichtung nach Artikel 5 des Vertrages von Washington und Artikel V des Brüsseler Vertrages – also Beistandsverpflich


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