Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 159

Bundestierschutzgesetz im Juli wohl kaum verabschiedbar ist. (Abg. Scheibner: Dann dürften Sie überhaupt keine Gesetze einbringen, wenn alles Populismus ist! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß Österreich gerade im Tierschutz und auch durch das Tierschutz-Volksbegehren eine Reihe von Initiativen gesetzt hat, die in ganz Europa, ja sogar weltweit vorbildhaft sind. Schon vor dem Tierschutz-Volksbegehren im Jahre 1996 ist es gelungen, im Rahmen eines Artikel 15a-Vertrages über die landwirtschaftliche Nutztierhaltung eine bundeseinheitliche Regelung zu entwickeln, die für Europa vorbildhaft ist, die für ganz Europa Standards setzt, bei denen wir froh wären, wenn die Deutschen oder die Schweizer sie auch nur annähernd einhalten würden. Gleichzeitig werden damit der österreichischen Landwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit und den bäuerlichen Betrieben und den bäuerlichen Familien in Österreich die Existenzgrundlage gesichert. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben im Zuge der Beratungen zum Tierschutz-Volksbegehren unendlich viele Diskussionen und Expertengespräche geführt, die durchaus positiv waren. Als Ergebnis derselben haben jetzt auch neun Bundesländer, hat die Landeshauptleutekonferenz einen Artikel 15a-Vertrag betreffend den außerlandwirtschaftlichen Tierschutz unterschrieben, dessen Umsetzung gerade sehr erfolgreich im Gange ist.

Dieser Vertrag ist ebenfalls weltweit vorbildlich und schafft nicht nur für die Heimtiere, für die Haustiere Regelungen, sondern verbietet zum Beispiel auch das Kupieren von Ohren und Schwänzen, die Qualzüchtung und vieles andere mehr. Gleichzeitig werden damit auch Regelungen sowohl für Tiergärten, für Tiergehege, Wildgehege, aber auch für Zirkusse und Zoos vorgegeben. Das ist eine weltweit vorbildhafte und bundeseinheitliche Regelung.

Wir sind aber gegen ein Bundestierschutzgesetz. Wir sagen das auch ganz offen. Wir sind des-wegen dagegen, weil die Kompetenzverteilung allein noch lange nichts am Gesetz verbessert. Wir haben ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, und zwar das Bundestiertransportgesetz. Es ist dies eine bundesgesetzliche Regelung, für die Bundesminister Einem zuständig ist. Aber alle Verfehlungen, die immer wieder medienwirksam angeprangert werden, sei es im Fernsehen oder in den Zeitungen, spielen sich primär im Tiertransport ab. Da sind ungenügende Regelungen vorhanden, es ist also höchster Regelungsbedarf gegeben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuständig ist Bundesminister Einem. Bereits im Jahr 1997 hat die Landeshauptleutekonferenz den Herrn Bundesminister um Gespräche ersucht, um den Vollzug zu verbessern, zum Beispiel betreffend das Strafausmaß im Zusammenhang mit den Tierrastplätzen bei Nutztiertransporten. Bis heute hat dieses Gespräch nicht stattgefunden.

Meine Damen und Herren! In diesem Haus ... (Zwischenruf des Abg. Gradwohl.) – Ja, selbstverständlich. Es ist dies ein einstimmiger Beschluß der Landeshauptleutekonferenz aus dem Jahr 1997. Bis heute hat es der Herr Bundesminister Einem nicht für notwendig gefunden, dieses Gespräch zu führen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gradwohl.) Die Bundeskompetenz alleine, meine Damen und Herren, löst noch gar nichts. Das ist schlicht und einfach schein-heilig. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es gibt ja auch entsprechende Beispiele dafür. 57 Hundewelpen wurden beschlagnahmt. Das ist in Ihrem Bundestiertransportgesetz nicht geregelt.

Aber lassen Sie mich ein Letztes sagen – meine Redezeit ist begrenzt –: Ich bin etwas verwundert über die FPÖ, die sich hier immer wieder für den Schutz der Landwirtschaft einsetzt, weil sie bei diesem Thema doch versucht, den Grünen und der SPÖ in die Hand zu spielen. Sie wissen ganz genau, wie der Vorschlag der Grünen und der SPÖ für ein Bundestierschutzgesetz aussieht. Beide Parteien sind ja nicht damit zufrieden, den außerlandwirtschaftlichen Tierschutz zu regeln, sondern es geht vor allem um die Nutztierhaltung.

Der Vorschlag der Grünen beinhaltet beispielsweise Regelungen, die die österreichischen Bauern Investitionen in der Höhe von 11,5 Milliarden Schilling kosten würden. Diese Investitionen kann die österreichische Landwirtschaft nicht verkraften! Wenn wir sie aber vom Staat sub


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite