Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 160

ventionieren lassen sollen, dann müssen Sie uns sagen, welchem Bereich wir diese Mittel weg-nehmen sollen: den Familien oder wem sonst?

Meine Damen und Herren! Das bedeutet den Verlust bäuerlicher Betriebe, das bedeutet den Verlust der Existenzgrundlage für Österreichs Bauern. Daß da die FPÖ mitspielt, müssen wir den Bauern sagen. Wir werden dabei sicher nicht mittun. Sicher nicht mit der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Warum sagen Sie das nicht Bauern, solange es noch Bauern gibt?)

18.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Redezeit: 5 Minuten – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.30

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin für die Rede der Frau Kollegin Rauch-Kallat sehr dankbar, weil sie wieder einmal offengelegt hat, worum es der Österreichischen Volkspartei eigentlich geht. Es geht ihr nicht um Tierschutz, es geht ihr auch nicht um die Landwirtschaft, sondern es geht ihr ausschließlich darum, ihren Lobbyismus für die industrielle Landwirtschaft weiterzubetreiben und die kleinen Bauern in Österreich, den bäuerlichen Betrieb, die bäuerliche Landwirtschaft und schlußendlich damit den Feinkostladen Österreich scheibchenweise und schön langsam umzubringen! Dieser kann nämlich nur dann existieren, wenn der Konsument auch Vertrauen dazu hat, daß die Produkte tierschutzgerecht produziert und auf den Markt gebracht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Rauch-Kallat! Ihr Debattenbeitrag ist in bezug auf die Landwirtschaft aus meiner Sicht klar und voll danebengegangen. Die Nutznießer Ihrer Artikel 15a-Vereinbarungen mit den Ländern im Nutztierbereich sind ausschließlich und alleine die großen landwirtschaftlichen Industrien und mit Sicherheit nicht die bäuerlichen Betriebe! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Zweytick! Du kannst ruhig "anheben", für dich als Weinbauer ist der Tierschutz vermutlich nicht lebenswichtig. Für jene aber, die vollbiologische Produktionsschienen haben, ist es lebenswichtig, daß der Konsument, der interessierte Konsument in ihre Produkte und in die Erzeugung ihrer Produkte volles Vertrauen hat, daß die Tiergesundheitsindizes voll umgesetzt werden und daß eine bundeseinheitliche Regelung kommt, ähnlich wie Sie es bei den Gütemarken für Ihren Bereich österreichweit festsetzen wollen.

Wenn ich mir die Diskussion der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern in diesem Bereich ansehe, die nunmehr österreichische Produkte und Landesprodukte mit Landesgütesiegeln auszeichnen will, um den Produzenten und den Konsumenten endlich zu versichern, daß das, was auf dem Markt ist, auf der einen Seite tiergerecht und tierschutzgerecht und auf der anderen Seite vollbiologisch und konsumentengerecht produziert worden ist, so glaube ich, daß Sie heute in Ihrer parlamentarischen Fraktion mit Ihrer Ablehnung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes hinter den Überlegungen Ihrer eigenen Standesvertretung herhinken. (Abg. Zweytick: Deshalb, weil ihr da so verunsichert, weil ihr die Konsumenten verunsichert!)

Sie werden vermutlich in der nächsten Legislaturperiode erkennen müssen, daß Ihre Fraktion, die Nationalratsfraktion der Österreichischen Volkspartei weit hinter dem nachhinkt, was Ihre Betriebe, Ihre bäuerlichen Vertreter draußen in der Öffentlichkeit schon lange erkannt haben, nämlich was die Grundlage ihrer Existenz ist und was die einzige faire Basis des Überlebenskampfes der Landwirte in Österreich gegen die Großindustrie ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun aber zur Rolle des Verfassungsausschusses und des Herrn Kostelka: Wenn man bedenkt, daß die in Beratung stehende Gesetzesmaterie bereits am 30. Mai 1996 im Parlament eingelangt ist, daß wir seit 12. Jänner 1999 auf die Vorbesprechungen zwischen den vier Parteien, die hinter einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz stehen, warten und daß die letzte von Herrn Klubobmann Kostelka vor 24 Stunden einberufene Besprechungsrunde, um die beiden Anträge, die jetzt im Verfassungsunterausschuß liegen, nämlich den Antrag der Frau Binder und den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, endlich zu vereinheitlichen und beschlußreif zu


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