Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 161

machen, wieder aufgeschoben worden ist, so muß ich sagen, es ist für mich ein beredtes Zeichen, wenn wir Freiheitlichen heute hier diesen Fristsetzungsantrag stellen. Wir sind nämlich daran interessiert, noch in dieser Legislaturperiode das Begehren von mehr als 600 000 Österreicherinnen und Österreichern einer endgültigen Regelung zuzuführen.

Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Zweytick: Sie können mit Ihren Artikel 15a-Vereinbarungen durchaus am Rande stehen; am 3. Oktober wird schlußendlich darüber abgestimmt werden. (Abg. Zweytick: Das habe ich gesagt: Wahlen stehen bevor! Das ist der wahre Hintergrund!) Aber eines sollte Ihnen, Herr Kollege Zweytick, auch endlich ins Bewußtsein kommen, nämlich daß es hinsichtlich der Praxis, die sich europaweit auf Kosten der Tiere breitmacht – angefangen von der Futtermittelindustrie bis hin zur Produktion von Lebensmitteln –, noch nie so deutlich und klar zutage getreten ist, daß sie zu Lasten von drei Gruppeninteressen ausgetragen wird: auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten, auf Kosten der Einkommenssituation der Bauern und zur Gewinnmaximierung und zur Privatisierung des Risikofaktors für die Großindustrie und die Pharmaindustrie.

Denken Sie darüber einmal nach! Sie wissen, vom Dioxin-Skandal in Belgien bis zu den Spuren von Dioxin in österreichischen Futtermitteln ist es nur ein kurzer Weg. Vergegenwärtigen Sie sich, daß 4 000 Pikogramm Dioxin im Futtermittel der Firma Agra Tagger in der Steiermark nachgewiesenermaßen kein "Lercherl" sind, sondern eine Gesundheitsgefährdung für breite österreichische Bevölkerungskreise und in der Nahrungsmittelkette für Tausende Tiere, seien es Hühner oder Schweine, darstellen!

Sie können das heute vielleicht noch negieren. Sie können das vielleicht auch morgen noch negieren, aber Sie können eines nicht negieren, nämlich die unbestreitbare Tatsache, die die Wissenschaft seit 1990 klar auf den Tisch legt: daß all die Folgen dieser tierquälerischen Vorgangs-weise zum Schaden des Konsumenten sind und eine gesundheitliche Gefährdung des Konsumenten darstellen!

Die Tiere können Ihnen vielleicht noch egal sein, aber die Frage ist, ob Ihnen Ihre Wähler, die Konsumenten, auch verzeihen werden, Herr Kollege Zweytick! – Ich bin mir sicher: nein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

18.36

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Rauch-Kallat, es geht in meinem Verständnis heute nicht um Populismus, sondern es geht darum, Volksbegehren ernst zu nehmen und sie nicht unerledigt sterben zu lassen. Dieser Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Salzl gibt uns noch einmal Gelegenheit, auf eine skurrile Situation aufmerksam zu machen.

Selten einmal hat eine Materie so viele Diskussionen in der parlamentarischen Behandlung erfahren wie das Tierschutz-Volksbegehren, ohne daß wir auch nur einen Schritt weitergekommen wären. Wenn heute der Fristsetzung wieder nicht Rechnung getragen wird, so ist davon auszugehen, daß es dieses Hohe Haus mit dem Demokratieverständnis nicht ernst meint. Denn das Volksbegehren muß bis zur nächsten Nationalratswahl behandelt werden, ansonsten verfällt der Antrag. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren der Sozialdemokraten! Sie wissen, daß es für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hier im Hohen Hause eine Mehrheit gibt. Sie tragen daher die Mitverantwortung, wenn dieser Antrag verfällt. Der Dank an die Unterzeichner, den Frau Parfuss angesprochen hat, kommt dann meines Erachtens zu spät und ist auch nicht angebracht! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wir haben die inhaltlichen Beratungen zum Tierschutz-Volksbegehren schon am 20. November 1996 mit einem Hearing begonnen. Alle namhaften Experten, mit Ausnahme der ÖVP-Experten, haben sich für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, wie es auch den 460 000 Un


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