Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 174

burg, wie mir gesagt wird, gerade jetzt die Rollende Landstraße eingestellt wurde? – Ich hoffe, das hängt nicht damit zusammen, daß die ÖBB, selbst ein großer Straßenfrächter, das jetzt womöglich auf dem Straßenwege erledigen.

Zweite Frage dazu: Es gibt einen sehr pulsierenden Wirtschaftsraum am und rund um den Bodensee mit Verbindung von Vorarlberg in die Schweiz und nach Süddeutschland. Im Masterplan fehlt der Ausbau in Richtung Süddeutschland, der nur mit einem zweigleisigen Tunnel durch den Pfänder bewerkstelligt werden könnte. Das gleiche gilt für einen zweigleisigen Ausbau Richtung Sankt Margarethen in der Schweiz, am sinnvollsten wahrscheinlich parallel zur S 18. Ist daran gedacht, diesen Plan entsprechend zu ergänzen? Oder anders gefragt: Warum fehlen so wichtige Bahnstücke in diesem Plan?

Herr Bundesminister! Aus Aktualitätsgründen ganz kurz noch ein anderes Thema, das aber nicht minder brisant ist. Sie haben nach dem Unglück im Tauerntunnel eine Verordnung herausgegeben, die die Gefahrguttransporte in Tunnels mit Gegenverkehr regelt. Ich nehme an, es ist Ihnen schon die Kritik von Insidern und Betroffenen zu Ohren gekommen, daß diese Verordnung in dieser Form gar nicht durchführbar ist beziehungsweise auf der anderen Seite wieder zu Sicherheitsproblemen führt.

Wenn jeder Gefahrguttransport – und es wird leider auch in der Gefahrenklasse nicht differenziert; das betrifft also auch jeden an sich unbedenklichen, aber unter "Gefahrengut" laufenden Transport – jetzt eine Genehmigung der Tunnelwarte und ein Begleitfahrzeug haben muß, dann wird das in der Praxis dazu führen, daß diese Autos wegen nicht vorhandener Ausweichplätze womöglich auf dem Pannenstreifen vor dem Tunnel warten, bis sie eben durchbegleitet werden, womit sie – der Fahrer steigt dort aus und steigt dort ein – eine zusätzliche Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Also das kann nicht der Weisheit letzter Schluß bei dem Versuch, mehr Sicherheit in unseren Tunnels zu schaffen, sein.

Zweiter Punkt noch in diesem Zusammenhang: Sie haben im Ministerrat eine weitere Verordnung angekündigt, die das Ziel hat, das Wochenendfahrverbot auf Gefahrguttransporte auszudehnen, und zwar auch wieder ohne Differenzierung nach Gefahrenklassen. Wie soll dann bitte die Nahversorgung noch funktionieren, wenn wir ab Freitag um 8 Uhr früh kein Benzin mehr zustellen können, kein Heizöl mehr zustellen können?

Bitte verweisen Sie jetzt nicht auf den Sommer, weil das nur für die Sommermonate gilt, denn Heizöl wird auch zu anderen Zwecken verwendet. Wie soll denn das bitte funktionieren, wenn wir die Versorgung ab diesem Freitag überfallsartig einstellen sollen? – Das kann doch nicht funktionieren!

Auch in diesem zu fordernden Versuch ist zwischen Gefahrenminimierung auf der einen Seite und Ausgewogenheit und Angemessenheit der Maßnahmen auf der anderen Seite abzuwägen, ehe man so eine drastische Maßnahme – wie gesagt, ohne Differenzierung der Gefahrenklassen – überfallsartig durchführt. (Beifall bei der ÖVP.)

19.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen wird.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, den vorliegenden Bericht III-154 der Beilagen und Zu III-154 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.


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