Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 176

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun die Punkte 8 bis 10 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erstredner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinem Debattenbeitrag kurz auf das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz eingehen. Die weiteren Problemfelder werden dann meine Fraktionskollegen behandeln.

Meine Damen und Herren! An sich scheint das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz ein unproblematisches Gesetz zu sein. Mich hat nur gewundert, daß es im Ausschuß eine Unterbrechung von fast zwei Monaten gegeben hat, weil man sich anscheinend innerhalb der Koalition nicht ganz einig darüber war, wie man diese zur Diskussion stehende EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz umlegt.

Positiv zu erwähnen ist, daß in Zukunft auch eine Untersuchung schwerer Störfälle stattfinden kann, das heißt von Umständen, die darauf hindeuten, daß sich ein schwerer Unfall unter bestimmten Prämissen beinahe ereignet hätte, daß also die Gesetzeslage den Ereignissen nicht nur nachhinkt – etwa wenn es einen schweren Unfall gegeben hat –, sondern auch eine vorausschauende Komponente hat.

Positiv – und allgemein akkordiert – ist meiner Meinung nach weiters, daß der Entfall des allgemeinen Zulassungsscheines für Flugzeuge nunmehr normiert ist. Wenn Flugzeuge lufttüchtig sind beziehungsweise die Lärmzulässigkeitsgrenzen nicht überschreiten und wenn sie versichert sind, dann wird eine Genehmigung erteilt.

Es war allerdings so, daß im Ausschuß am Tag der Ausschußbesprechung ein umfangreicher Abänderungsantrag vorgelegt wurde, den wir nicht mehr rechtzeitig studieren konnten und dem wir aus diesem verständlichen Grund im Ausschuß die Zustimmung verwehrt haben. Jetzt werden wir aber zustimmen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit dazu benutzen, um auch auf eine andere Gefahrenquelle hinzuweisen, die vielleicht zu sehr unterschätzt wird. Man hört, daß in beiden österreichischen Luftfahrtunternehmen bei den Piloten und dem anderen fliegenden Personal große Unzufriedenheit herrscht, weil die Arbeitszeiten des fliegenden Personals im Grunde genommen nicht geregelt sind, das heißt, nicht ausreichend gesetzlich geregelt sind. Die einzigen Regelungen, die freiwillig angewendet werden, sind das sogenannte Flight Operation Manual, ein internationales Regulativ, das, wie gesagt, auf freiwilliger Basis beruht.

Es gibt aber völlig unzureichende Regelungen betreffend die Überstunden, betreffend die generelle Arbeitszeit und so weiter. Daher hat es eine Reihe von Klagen gegeben, und die Kündigung beziehungsweise Personalstandsreduzierung um 24 Piloten sollte eigentlich zu denken geben. Das ist eine potentielle Gefahrenquelle, und darauf muß man aufmerksam machen, denn dadurch kann relativ viel passieren – und das geht dann sehr schnell!

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Firlinger und Kollegen betreffend geregelte Arbeitszeiten für fliegendes Personal

Der Nationalrat wolle beschließen:


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