Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 177

"Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. einen Bericht über die detaillierte Erhebung von Arbeitszeiten des gesamten fliegenden Personals inklusive Rufbereitschaften, Vor- und Nachbereitungszeiten dem Nationalrat vorzulegen,

2. unverzüglich einen Gesetzentwurf, welcher entsprechende verbindliche Regelungen der Arbeitszeiten für das fliegende Personal vorsieht, dem Nationalrat zuzuleiten."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.34

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon erwähnt, daß es sich bei dieser Vorlage, dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, um eine Anpassung an die EU-Richtlinie handelt. Es geht einfach darum, daß es durch eine eigenständige, unabhängige Untersuchungsstelle zu einem effizienteren Untersuchungsverfahren kommt. Gleichzeitig bedeutet dieses Gesetz auch eine Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung, und zwar in der Form, daß das behörden- und kostenintensive Zulassungsverfahren in Österreich entfällt.

Mir ist wichtig zu erwähnen, daß es auch erhebliche Verbesserungen für den österreichischen Flugsport geben wird. In Hinkunft wird es nämlich möglich sein, daß man in Flugsportmaschinen bis zu drei Personen mitbefördern kann, es können also insgesamt vier Personen fliegen und dafür sogenannte Selbstkostenanteile verlangt werden. Eine ähnliche Selbstkostenregelung gibt es auch für Heißluftballonfahrten und auch für Paragleiter. Von seiten des Österreichischen Aero-Clubs wurde diese Veränderung des Gesetzes vehement verlangt und unterstützt. Dieser Klub vertritt immerhin 17 000 Mitglieder und etwa 20 000 gültige Luftfahrtlizenzinhaber. Ich bin sehr glücklich darüber, daß wir diese Regelung nach mehreren Diskussionen auch im Zivilluftfahrtsbeirat zustande gebracht haben.

Ich möchte noch betonen, daß der Flugsport auch für den österreichischen Tourismus Bedeutung hat. Erwähnt seien für heuer etwa die Segelflug-WM in der Steiermark mit Teilnehmern aus 12 Nationen, die Heißluftballon-WM in Bad Waltersdorf in der Steiermark, bei der zirka 100 000 Personen erwartet werden, sowie die Jet Modellflug WM in Zeltweg, bei der etwa 30 Nationen am Start sein werden. Ich meine daher, daß wir mit dieser Vorlage eine nicht uninteressante Gesetzesbestimmung beschließen.

Zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und zum Gefahrgutbeförderungsgesetz werden meine Nachredner noch Stellung beziehen.

Ich darf aber noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka, Hagenhofer und Genossen betreffend Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1834 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1931 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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