Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 178

Das Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (1931 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Es wird nachstehende Z 1 eingefügt, die bisherige Z 1 bis 4 werden zu Z 2 bis 5.

In § 11 werden folgende Absätze 3 und 4 eingefügt:

"(3) Nachweise über die Erteilung der Bewilligung nach Abs. 1 sind bei jeder Personenbeförderung über die Grenze mitzuführen und den Organen der Straßenaufsicht (§ 97 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der jeweiligen geltenden Fassung) und – soweit ihnen die Grenzkontrolle übertragen wurde – den Organen der Zollwache (15. Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994, in der jeweils geltenden Fassung) auf Verlangen vorzuweisen.

(4) Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Bundesminister nachgeordnete Behörden, insbesondere auch Bundespolizeibehörden oder Zollstellen, gegebenenfalls unter Beschränkung hinsichtlich Zahl oder Umfang der zu erteilenden Bewilligungen, ermächtigen, in seinem Namen und Auftrag die Bewilligung nach Abs. 1 auszugeben. Die Ermächtigung kann die Einhebung einer Gebühr zur Abdeckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes umfassen."

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Die Sozialdemokraten werden allen drei Vorlagen die Zustimmung geben. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist auch entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.38

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich kurz zum Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz äußern, und zwar deshalb, weil es hier um eine EU-Rechtsanpassung geht, wie Herr Abgeordneter Parnigoni und auch Herr Abgeordneter Firlinger schon ausgeführt haben. Sie hätte allerdings schon damals, zur Zeit der ersten Sitzung des Verkehrsausschusses, in der sie auf der Tagesordnung stand, nämlich am 14. April 1999, nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden können, denn schon damals war Österreich in Verzug, aber die Vertreter der Koalitionsparteien haben gesagt: Nein, wir müssen noch länger darüber reden, denn es gibt, wie Herr Abgeordneter Parnigoni ausgeführt hat, diesbezüglich noch einiges mit dem Aero-Club zu besprechen. – Und deshalb ist die Sache vertagt worden.

Als sie in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses behandelt wurde, hat man gesagt, daß man sich geeinigt habe, und alles sei in Butter. – Nun mußte ich aber eine E-Mail vorfinden, aus der hervorgeht, daß die Freigabe der Selbstkostenflüge mit Luftfahrzeugen bis zu 4 Sitzplätzen insbesondere den im Bereich der Hänge- und Paragleiter angesiedelten rund 60 Kleinunternehmungen, die es in Österreich gibt, in Wahrheit den Todesstoß versetzt und damit 200 saisonale Arbeitsplätze vernichtet werden.

Herr Abgeordneter Parnigoni! Es kann daher nach meinem Dafürhalten gut so sein, daß die Information der Koalitionsparteien im Ausschuß nicht richtig war, wonach man eine adäquate Lösung gefunden hatte.

Wir werden heute zwar dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz zustimmen, weil wir mit der EU-Rechtsanpassung in diesem Bereich ohnehin schon in Verzug sind, wir werden jedoch nicht aufhören, bis zum nächsten Plenum darauf zu insistieren, ob man nicht noch einmal darüber nach


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