Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 179

denken kann, denn es hat weder Sinn noch Zweck, einer verschobenen Regelung im Ausschuß heute die Zustimmung zu geben, ohne daß sie wirklich das leistet, was die Koalition versprochen hat.

Der zweite Punkt, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, ist offensichtlich nur eine kleine Novelle, und Herr Abgeordneter Parnigoni hat heute noch einen weiteren Abänderungsantrag nachgetragen. Mehr ist von dieser Koalition nicht geschafft worden, denn das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz müßte in Wahrheit in seinen Grundzügen novelliert werden.

Im Ausschuß haben wir erfahren, daß eine große Novelle ohnehin in Ausarbeitung ist. Daher möchte ich hier nur anmerken, daß man es insbesondere nach Einführung unserer 0,5 Promille-Regelung – ich bin nach wie vor stolz darauf, daß diese hier im Hohen Hause verabschiedet wurde – den Gastwirten leichter machen sollte, ihren Gästen etwa Leistungen im Bereich des Transportes anzubieten. Dies ist derzeit durch das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz nur sehr schwer möglich, daher hoffe ich, daß eine große Novelle dann auch weitere Liberalisierungen bringen wird.

Meine Damen und Herren! Der letzte Punkt ist das Gefahrgutbeförderungsgesetz, dem wir Liberalen nicht zustimmen werden, und zwar deshalb nicht, weil wir der Meinung sind, daß es falsch ist, eine Änderung zu machen, die von ihrem Inhalt her gar nicht ausreichend bestimmt ist und wo etwa der letzte Satz des § 2 Ziffer 1 lit. a lautet, und zwar unter Bezugnahme auf eine Richtlinie der Europäischen Union, daß diese nachzulesen sei im "Amtsblatt Nr. L XXXX vom xx.xxxxx 1999, Seite XX". Und in der Fußnote heißt es: "Die Fundstelle im Amtsblatt der EG wird erst bei Kundmachung im Bundesgesetzblatt bekannt sein."

Meine Damen und Herren! Wenn das schon Zeit gehabt hat, bis jetzt zu warten, dann meine ich, es wäre angemessen, auch zu warten, bis die Fundstelle klar geworden ist – und nicht ein Gesetz zu beschließen, bei dem in Wahrheit der Inhalt letztlich nicht klar ist. Daher werden wir dieser Änderung nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

19.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.41

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Barmüller, jetzt sehen Sie mich wirklich baß verwundert! Das Liberale Forum, das permanent Kritik an der Gewerbeordnung übt, das die Gewerbeordnung abschaffen möchte (Abg. Dr. Gredler: Ja!), das immer wieder die Freiheit der Berufstätigkeiten fordert (Abg. Dr. Gredler: Ja!), bezweifelt bitte jetzt, ob man die Flugsportler im Rahmen dieser Selbstkostenbeteiligungsflüge – nach deutschem und US-amerikanischem Vorbild – deregulieren dürfe!

Herr Kollege Barmüller! Sie haben diese Sachen entweder nicht studiert oder nicht verstanden – das wäre die zweite Möglichkeit –, oder Sie widersprechen heute einer Grundthese des Liberalen Forums! – Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Barmüller: Ihre Kritik nehme ich immer gerne zur Kenntnis! Sie ist besonders nett, aber leider sehr flach, sie entspricht damit Ihrem Wesen!)

Herr Abgeordneter Lukesch – und mit ihm die ÖVP – freut sich darüber, daß es endlich gelungen ist, eine Klarstellung zu schaffen, die Tausenden von Flugsportlern hilft, ihr Hobby beizubehalten und dieses auch auszuüben! (Beifall bei der ÖVP.)

Es muß Ihnen doch klar sein, Herr Barmüller, daß aufgrund der österreichischen Bestimmungen die Erhaltung eines Pilotenscheines sehr, sehr hohe Kosten verursacht. Es sind gerade die Jungen, es sind gerade finanziell schwächer gestellte Flugsportler, die höchstes Interesse an dieser Form des Mitzahlens eines Gastes haben. Und das soll jetzt geregelt werden.


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