Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 214

Verehrte Damen und Herren! Abschließend – meine Redezeit geht zu Ende – möchte ich Ihnen sagen: Wir Freiheitliche werden die nächste Gesetzgebungsperiode wieder dazu benützen, Bürgerinitiativen anzukurbeln und Petitionen einzubringen. Ich kann Ihnen weiters sagen: Wir Freiheitlichen werden dazu beitragen, daß künftighin mit diesem für den Bürger geschaffenen Instrument wesentlich sensibler umgegangen wird. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edeltraud Gatterer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.50

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin – sie ist nicht da –, Hohes Haus! Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen feiert heuer sein zehnjähriges Jubiläum. Ich muß trotz aller Kritik, auf die ich nachher noch eingehen werde – und ich glaube, Kritik in jenem Maße zu üben, in welchem Kollege Fischl, der erst zweimal bei diesen Ausschußverhandlungen dabei war, dies getan hat, das weisen wir, und zwar alle Ausschußmitglieder, zurück (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Er hat eben leider nicht öfter getagt!); das werden wahrscheinlich auch die anderen Kollegen noch sagen (Abg. Dr. Graf: Wie oft hat er denn getagt?) –, feststellen, daß gerade den Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen die Tatsache ausgezeichnet hat, daß man sehr gut miteinander sprechen konnte. Das war etwas, was ich in diesem Ausschuß immer als besonders wohltuend empfunden habe: daß wir auch mit der Opposition – ich denke da an Kollegin Haidlmayr, Kollegin Motter, Kollegin Schaffenrath oder auch an Kollegen Hofmann – ein sehr gutes Gesprächsklima hatten.

Der Ausschuß ist ein Instrument der Bürgernähe und hat eine hohe Akzeptanz. Ich glaube aber, daß man im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit noch mehr tun könnte, weil viele Bürger von dieser Möglichkeit wahrscheinlich gar nicht wissen und daher auch nicht davon Gebrauch machen, durch diesen Ausschuß Bürgeranliegen ins Parlament zu bringen.

Ich möchte nun die positiven Seiten dieses Instruments herausstreichen: Durch viele Petitionen wurden Gesetze geändert, oder die in ihnen vorgebrachten Anliegen flossen in die Gesetzwerdung ein. Ich denke da zum Beispiel an die Petition Nummer 43, "Novelle zum Berggesetz", ich denke aber auch an die Bürgerinitiative "Schaut nicht weg" gegen den Mißbrauch von Kindern, die mit 78 000 Unterschriften unterstützt wurde und von deren Anliegen zum Beispiel die gleich hohen Strafen bei Beischlaf und Unzucht, die Ablehnung einer Herabsetzung des Schutzalters, ein verbesserter Opferschutz oder auch die Änderung der Verjährungsfrist schon längst in Gesetze eingeflossen sind.

Auch die Petition Nummer 46 betreffend Jugendvolksbegehren von Kollegen Amon ist an dieser Stelle zu nennen. 50 000 junge Menschen haben hier zum Ausdruck gebracht: Politik ist uns wichtig; uns interessiert, wie der Generationenvertrag in Zukunft aussehen soll! – Es gibt zum Beispiel auch als Ergebnis eines Unterausschusses eine Entschließung an die Bundes-regierung, in der diese ersucht wird, in Hinkunft alle Gesetzesvorhaben auch auf die Generationsverträglichkeit zu prüfen. Ich glaube, daß das etwas sehr Wichtiges ist, und es soll zu diesem Thema auch eine Parlamentarische Enquete geben.

Es gab aber auch andere Petitionen, die genau das Gegenteil erreicht haben, insofern als man nämlich wußte, daß ein Gesetz in Vorbereitung ist, man aber nicht in die eingeschlagene Rich-tung gehen wollte.

Hier wäre zum Beispiel die zitierte Petition von Kollegen Khol zu nennen. Sie wurde nicht nur von den Abgeordneten der ÖVP unterstützt – mein Kollege Kurzbauer wird noch genauer darauf eingehen –, sondern es hat in vielen Bundesländern Zehntausende Unterschriften dafür gegeben, daß es zu keiner Verbürokratisierung der Vereine kommen soll. Die ÖVP-Abgeordneten haben das unterstützt, weil sie gesagt haben: Auch uns ist das sehr wichtig, und deswegen setzen wir auch unsere Unterschrift darunter, denn wir wissen, daß die Arbeit der Vereine sowohl im freiwilligen Sozialbereich als auch bei den Rettungsdiensten unverzichtbar ist und daß das Vereinsrecht ein Grundrecht auf bürgerliche Freiheit ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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