Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 233

Frau Ministerin! Ich habe zum Hebammengesetz auch einen Abänderungsantrag. Es wäre kein Problem, diesen Abänderungsantrag heute positiv abzustimmen. Es geht ausschließlich um den § 52 Abs. 4: Wir ersuchen Sie, diesen Paragraphen ersatzlos zu streichen. Hier geht es eigentlich um nichts anderes als um die Einhebung des Greminalbeitrages, und da müßte es wirklich im Interesse der Hebammen eine Änderung geben, damit man den Verfahrensweg verkürzt und die Bürokratie nicht so nach oben treibt, wie es derzeit der Fall ist. Die Streichung im § 52 würde nichts verändern, würde keinen Schilling kosten, sondern ausschließlich eine Vereinfachung bringen.

Auch bei der Änderung des Medizinproduktegesetzes und des AIDS-Gesetzes handelt es sich eigentlich nur um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Auch dem werden wir zustimmen.

Die Patientencharta des Landes Kärnten sollte – wobei ich anmerken möchte, daß der Text dieser Patientencharta noch vom ehemaligen Gesundheitsminister Ausserwinkler stammt – österreichweit umgesetzt werden, und über diese Charta sollte mit allen Bundesländern ein Vertrag gemacht werden. Der Kritikpunkt, der in bezug auf die Patientencharta jedoch nach wie vor aufrecht ist, besteht darin, daß es nicht selbstverständlich ist, daß Kinder im Krankenhaus das Recht haben, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson bei sich zu haben, obwohl das in der Charta der UNESCO verankert ist. In der Praxis wird das aber derzeit nicht umgesetzt, und in Zukunft wird dies auch nicht der Fall sein.

Ich habe im Ausschuß zwei Anträge eingebracht, einen zur Schaffung eines gesetzlichen Entschädigungsfonds für Personen, die im Zusammenhang mit Blut und Blutprodukten geschädigt worden sind, und einen, der den Abschluß einer Versicherung für den Schutz von Blut- und Plasmaspendern vorsieht. Leider ist dieser Antrag im Ausschuß abgelehnt worden. Das bedauere ich sehr, weil ich glaube, daß jener Personenkreis sehr wohl das Recht haben sollte, auch entsprechend versichert zu sein.

Was den Antrag von Frau Povysil betrifft, so werden wir dem negativen Ausschußbericht zustimmen, denn ihre Forderung bedeutet nichts anderes als die Gefahr der sozialen Diskriminierung von HIV- und AIDS-Patienten. Wir glauben, daß sich die Präventionsarbeit der AIDS-Hilfe in den letzten Jahren sehr gut bewährt hat und dieser Antrag daher nicht notwendig ist.

Zu den Arzthonoraren möchte ich noch folgendes sagen: Mein Antrag wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden, aber ich verspreche Ihnen, daß wir diese Thematik in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Tisch bringen werden. Es gibt gravierende Unterschiede, und diese müssen beseitigt werden, aber in dieser Legislaturperiode ist das leider nicht mehr zu machen.

Bezüglich der Umstrukturierung im Bereich der Akutbetten im Krankenhaus stimmen wir dem negativen Ausschußbericht zu, weil wir glauben, daß es sehr wohl eine Änderung geben soll.

Ansonsten, Frau Ministerin, hat der Ausschuß, wie gesagt, wenig Zeit dafür gelassen, die einzelnen Punkte gut zu diskutieren. Ich wünsche mir, daß wir in Zukunft beziehungsweise bei der letzten Ausschußsitzung in dieser Legislaturperiode mehr Qualität in unsere Ausschußarbeit bringen können, indem weniger Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden und mehr Möglichkeit für Diskussion vorgesehen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.10

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Gegen Ende der heutigen Sitzung wollen wir noch, wie wir bereits mehrfach gehört haben, Gesetze aus dem Gesundheitsbereich beschließen, mit denen ein weiterer Schritt im großen Projekt der Anpassung des österreichischen Rechts an die Rechtslage der Europäischen Union getan wird.


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