Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 241

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Abgeordneter.

Ich möchte folgendes nachtragen: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger hat am Beginn dieser Debatte zwei Entschließungsanträge vorgetragen, die geschäftsordnungsgemäß überreicht worden sind. Es ist aber unterblieben, dies mitzuteilen und diese Anträge in die Verhandlung mit einzubeziehen. Ich hole das hiermit nach und stelle fest, daß beide Entschließungsanträge mit Gegenstand der Verhandlung sind.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.40

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit und der noch vor uns liegenden Tagesordnungspunkte möchte ich in gebotener Kürze einige Beiträge zu den jetzt debattierten Punkten leisten.

Heute ist hier die Meinung vertreten worden, daß die Gesundheits- und Sozialpolitik zuviel Parteipolitik in sich habe. Das ist eine Art der Betrachtung, die jeder für sich haben darf; ich weise dies zurück. Ich glaube sehr wohl, daß Gesundheits- und Sozialpolitik eine sehr politische Materie ist. Wir leisten für diesen Bereich mehr als ein Drittel unseres Bruttosozialproduktes. Es werden in diesem Bereich gesellschaftspolitische Prozesse aufgearbeitet, gelenkt und eingeleitet. Deshalb ist es ganz richtig, daß sich die Politik damit zu beschäftigen hat. So ist es auch bei diesen Tagesordnungspunkten.

Die Patientencharta ist heute schon mehrmals angesprochen worden. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, daß ein Bundesland mit dem Bund gemäß § 15a des B-VG eine entsprechende Vereinbarung trifft. Uns geht es weniger darum, wer diese Charta unterschreibt – ob er Haider heißt, ob er Ausserwinkler heißt oder ob er vielleicht Zernatto geheißen hätte, das ist nicht die Frage (Abg. Dr. Rasinger: Oder Donabauer!) –, sondern uns geht es vielmehr darum, daß sie eine Hilfe für die Menschen ist und eine positive Entwicklung darstellt. Deshalb halten wir diese Maßnahme für vernünftig und treten ihr auch bei.

Ich glaube aber, daß die Patientenrechte auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen sind, daß es nach wie vor an Information mangelt, was eine große Schwierigkeit darstellt.

Dem Entschließungsantrag des Herrn Kollegen Pumberger werden wir sicherlich nicht beitreten, weil die Frau Bundesminister darin aufgefordert wird, noch in der XX. Gesetzgebungsperiode mit allen Bundesländern eine derartige Vereinbarung zu treffen. Das ist bei realistischer Betrachtung nicht möglich. In so kurzer Zeit kann man nichts Produktives durchsetzen. Ich glaube auch, daß sich die Notwendigkeit dazu in Grenzen hält. Jedes Bundesland soll für sich selbst entprechende Lösungen finden.

Mir geht es in dem Zusammenhang um etwas Wichtigeres. Ich möchte hervorheben, daß wir uns auch bemühen sollen, die Standards in den Krankenhäusern zu heben. Wenn man Krankenbesuche macht und noch immer Zimmer mit sechs, acht, zehn, zwölf und was weiß ich wie vielen Betten antrifft, dann muß man sagen: Das entspricht in keiner Weise mehr der heutigen Zeit. Ich meine, daß wir uns diesbezüglich auch bemühen müssen, ohne daß wir die Krankenhäuser – wie es Frau Kollegin Gredler meinte – etwa dadurch überfordern, daß wir eine Internet-Ausstattung für die Patienten und was weiß ich alles verlangen. Das alles kann fallweise geschehen, kann aber nicht zur Standardausstattung der Krankenhäuser werden.

Punkt zwei: Im Antrag 875/A (E) der Kollegin Povysil geht es darum, die Zahl der Langzeitbetten zu reduzieren, indem diese auf Palliativbetten umgebaut werden sollen. Dem ist grundsätzlich nichts entgegenzuhalten, außer daß das ohne eine Bedarfsstudie nicht sinnvoll ist. Diese Dinge muß man sehr gründlich aufarbeiten, man muß umfassende Vorbereitungen treffen und das Ganze auf den Bedarf abstimmen. Ich bin sehr wohl auch dafür, daß man hier Maßnahmen ergreift. Es ist auch richtig und sinnvoll, daß man die ÖBIG und auch die Krankenhausträger hier mit einbezieht. Jedenfalls werden wir in solcher Eile die Zustimmung dafür nicht geben.


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