Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 243

Auch Herr Kollege Donabauer hat bereits angedeutet ... (Abg. Dr. Ofner: Sie haben wenigstens keinen Minderwertigkeitskomplex, Herr Kollege! Das gefällt mir!) Nein, den habe ich sicherlich nicht, mit dem war ich noch nie ausgestattet. Darüber bin ich relativ glücklich, daß ich den nicht vorweisen kann. – Aber wie Herr Kollege Donabauer bereits angedeutet hat, braucht es auch hier ... (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Es ist schön, mit gescheiten Leuten zu sprechen!) Das ist richtig. Sehen Sie, Herr Schöggl, es freut mich, daß ich von Ihnen Lob bekomme. So etwas schätzt man immer.

Das heißt also, wir müssen doch noch einiges tun. Wie gesagt, es geht um eine Bestandsaufnahme. Es geht um eine Charakterisierung der Hospizbetreuung, der palliativmedizinischen Versorgung hinsichtlich der zu erreichenden Ziele. Es geht um die Beschreibung der Standards, und es geht schlußendlich um die Einschätzung des quantitativen Bedarfs. Das heißt, es ist noch einiges zu tun, und dann wird auch dem soweit Rechnung getragen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

23.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Konrad mit einer frei-willigen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Rasinger: 1 Minute!)

23.49

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute beschließen, unter welchen Bedingungen Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus anderen Ländern in Österreich ihren Beruf ausüben dürfen, dann ist das zwar eine EU-Anpassung, aber dann tun wir das auch, weil uns eine qualitativ hochwertige psychologische und psychotherapeutische Versorgung in unserem Land wichtig ist.

Durch zahlreiche psychotherapeutische Ausbildungsinstitute und universitäre Institute für Psychologie sind die personellen Voraussetzungen für eine gute Versorgung in unserem Land gegeben. Ich denke, daß wir als Heimat der Psychoanalyse dazu auch eine besondere historische Verpflichtung haben. Deshalb muß es zunehmend leichter und auch selbstverständlicher werden, psychologische oder psychotherapeutische Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn jemand sie braucht und will.

Neben persönlichen Hindernissen, die oft aber einen gesellschaftlichen Hintergrund haben, gibt es auch strukturelle Hindernisse für eine ausreichende vor allem psychotherapeutische Versorgung, wie wir sie uns wünschen.

Es ist deshalb notwendig, daß der Vertrag zwischen Krankenkassen und Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen schnell beschlossen wird, damit Psychotherapie auf Krankenschein möglich ist.

Es ist nicht im Interesse meiner Fraktion, daß derzeit mehr als 1 Milliarde Schilling jährlich für ärztlich verordnete Psychopharmaka ausgegeben wird und im Vergleich dazu zum Beispiel nur 250 Millionen Schilling für verordnete Psychotherapien. Das ist weder eine Dauerlösung im Interesse der Patienten, noch entspricht dies den Zielsetzungen unserer Gesundheitspolitik.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich deshalb bemühen und wird alles daransetzen, daß die Gespräche zwischen Krankenkassen und Psychotherapieverband zum Wohle der Menschen rasch zu einem positiven Ergebnis kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Frau Bundesministerin Hostasch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.

23.51

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur einige wenige Bemerkungen zu dieser Debatte und zu einigen konkreten Punkten.


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