Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 258

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Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Drei Punkte zu der Debatte, die wir bis jetzt geführt haben.

Erster Punkt: Es ist richtig, daß eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, aber im Grunde geht es darum, daß ein Gesetz, das am 17. November 1995 von Rot, Blau und Grün beschlossen worden ist – das Antimißbrauchsgesetz –, sich als ein Gesetz herausgestellt hat, das gegen eine EU-Richtlinie verstößt. Es hat sich als ein Gesetz herausgestellt, aufgrund dessen gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist. (Abg. Steibl: Sowas!) Es geht hier nicht nur um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, sondern wir müssen hier einen großen Fehler der blau-grün-roten Koalition reparieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kiss: Ein Desaster!) Darum geht es im Grunde, um diese Korrektur.

Frau Abgeordnete Reitsamer! Jawohl, wir bekennen uns dazu, daß wir auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in der vorgeschlagenen Form nicht zugelassen haben. Ich sage es Ihnen noch einmal: Mit 200 Zollbeamten und mit Strafbestimmungen ändern Sie an dieser Situation gar nichts. Aus diesem Grunde haben wir dem Gesetz nicht zugestimmt und es verhindert. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin der festen Meinung, daß Fachleute recht haben, die dieses Gesetz, das Sie wollten, ähnlich bezeichnen, wie damals, am 17. November 1995, Herr Dr. Kier das Antimißbrauchsgesetz bezeichnet hat. Er sagte nämlich damals – die liberale Fraktion stimmte damals ebenso wie die ÖVP-Fraktion nicht zu – in bezug auf das Antimißbrauchsgesetz folgendes; ich zitiere: "Es handelt sich um ein Pfuschgesetz." (Abg. Kiss: Ich kann mich noch daran erinnern!)

Kollege Paul Kiss war es, der im Protokoll immer wieder vermerkt hat: Es gab damals zehn Abstimmungen über dieses Gesetz, Herr Kollege Pumberger, und immer haben Rot, Blau und Grün miteinander gestimmt. Sie haben uns also ein Gesetz verursacht, an dem wir jetzt fünf Jahre lang gearbeitet haben. Ich bin sehr froh darüber, daß wir dieses Gesetz endlich so umsetzen können, wie es die EU-Richtlinie vorsieht, meine Damen und Herren! (Abg. Gaugg: Mit den drei Monaten stimmt es ja nicht!)

Auch ein Satz zu den von Ihnen angesprochenen drei Monaten, Herr Abgeordneter Gaugg: Jawohl, es gibt Argumente, die für Ihren Antrag sprechen. Ich habe diese Argumente auch im Ausschuß erwähnt und möchte Sie jetzt noch einmal daran erinnern, daß es diese Argumente gibt. Es gibt aber auch Argumente, die für die drei Monate sprechen, und diese Argumente für die drei Monate waren für unsere Entscheidung maßgebend: Jawohl, wir bleiben ... (Abg. Gaugg: Reden Sie für die Wirtschaft? Dann sind Sie geknechtet von der Wirtschaftskammer!)

Nein, ich rede hier für den Konsumenten. Für den Konsumenten sind die drei Monate günstiger. Für die Wirtschaft wäre ein Monat günstiger gewesen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich komme schon zum Schluß, meine Damen und Herren. Für uns ist es wichtig, daß die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Entsendebestimmungen entsprechend geschützt sind. Ich meine, durch dieses Gesetz schützen wir die Rechte der Arbeitnehmer, wenn sie aus dem Ausland über ein ausländisches Unternehmen nach Österreich kommen. Dazu möchte ich festhalten, daß für die Bauarbeiter selbstverständlich der volle Schutz gilt, und zwar vom ersten Tag an. Nur für Reparaturarbeiten gibt es eine längere Übergangsbestimmung. Das sollte man in diesem Zusammenhang ebenfalls beachten.

Frau Abgeordnete Reitsamer! Ich hoffe, daß wir uns in Zukunft wirklich im vorhinein darauf verstehen, was richtig, was notwendig und was sinnvoll ist. Deshalb haben wir jetzt im Antimißbrauchsgesetz einen Riegel vorgeschoben – der Fehler wird beseitigt –, und beim Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz haben wir die notwendigen Entscheidungen getroffen. (Beifall bei der ÖVP.)

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