Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 32

des Verkaufsvertrages sein kann, auf der anderen Seite aber insbesondere eine Frage darstellt, die für die Erteilung einer Exportgenehmigung von Bedeutung ist oder sein kann. Es ist so, daß man hier in jedem einzelnen Fall überprüfen muß, inwieweit umfangreiche Vorkehrungen getroffen werden müssen, die sehr kosten- beziehungsweise zeitaufwendig sind und möglicherweise im eigenen Bereich nicht durchgeführt werden können.

Grundsätzlich bin ich dafür, daß derartige Verfügungen getroffen werden. In vielen Fällen zeigt sich aber, daß es technisch so nicht abwickelbar ist und daß man daher der Firma entsprechende Auflagen erteilen muß, bevor Waffen außer Landes gebracht werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Ofner, bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Sie haben meine Zusatzfrage zur Frage 3 nicht beantworten können. Ich bitte Sie, dem Haus die Antwort schriftlich zukommen zu lassen, nachdem Sie sich informiert haben.

Nun zu dem Problemkreis, um den es jetzt geht. Wenn ich davon absehe, daß die Truppe sich wünschen würde, Scharfschützengewehre und Maschinengewehre aus überzähligen Beständen für Unterrichts- und Übungszwecke zu erhalten, um die Einsatzwaffen schonen zu können, richte ich an Sie die Frage: Wenn Österreich nicht mit solchen Waffen auf den Markt ginge, gäbe es dann dort ein Defizit und würden die Interessenten für solche Waffen unbewaffnet bleiben, oder gibt es Anbieter in Hülle und Fülle in diesem Zusammenhang?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Zweifelsohne muß man davon ausgehen, daß es einen sehr großen Markt dafür gibt (Abg. Wabl: In den Krisenherden vor allem!), insbesondere auch deshalb, weil ja durch das Ende des Kalten Krieges in vielen Bereichen, global gesehen, Kapazitäten frei geworden sind, die teilweise unter sehr dubiosen Umständen in Krisengebieten landen oder für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben hier eine andere Vorgangsweise, und zwar eine Vorgangsweise, die auf dem Legalitätsprinzip aufbaut und vorsieht, daß die Abgabe unter entsprechenden Sicherheitskautelen durchgeführt wird. Exportgenehmigungen werden ja nicht durch uns erteilt, sondern durch den Bundesminister für Inneres, und dieser macht das auch nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium, dem Bundeskanzleramt üblicherweise und klarerweise mit uns, sodaß hier ein möglichst hohes Ausmaß an Sicherheit gegeben ist, wobei man sicherlich nicht in jedem einzelnen Fall ausschließen kann, daß auch Mißbrauch getrieben wird. Das gibt es überall. Aber es gibt zumindest eine Vorkehrung dafür, daß das möglichst gut abgewickelt wird.

Leider, muß man sagen, läßt sich feststellen, daß gerade dann, wenn Länder, die auf eine ordnungsgemäße Abwicklung Bedacht nehmen, das nicht tun, von anderer Seite unter wirklich dubiosen Umständen noch viel größere Gefahren und Gefährdungen entstehen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Sauer, bitte.

Abgeordneter Willi Sauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Aufbauend auf die Frage des Herrn Kollegen Wabl möchte ich Sie fragen: Werden Waffen dieser Art, wie Kollege Wabl in seiner Anfrage betont hat, derzeit – und ich präzisiere: auch im heurigen Jahr – noch verkauft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Im heurigen Jahr werden keine derartigen Waffen verkauft, Herr Abgeordneter. Wie ich bereits ausgeführt habe, versuchen wir auch hier einen Weg zu finden, indem etwa die derzeitigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen einer Überprüfung unterzogen werden.


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