Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 76

Weiters heißt es: Zu den Erfolgen der letzten Jahre läßt sich etwa die Fortführung der finanzpolitischen Konsolidierung auf Bundesebene zählen, die sich in einer Reduktion des Haushaltsdefizits von 5 Prozent im Jahr 1995 auf zuletzt rund 2 Prozent zeigt. Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Hand glitt in derselben Zeit, nicht zuletzt dank der Privatisierung und Ausgliederungen von Staatsbetrieben, von 69 Prozent auf 63 Prozent zurück und soll bis zur Jahrtausendwende die vom Maastrichter Vertrag vorgegebene Quote von 60 Prozent erreichen.

Ich glaube, dem muß man gar nicht viel hinzufügen. Die OECD ist eine eher sehr kritische Organisation. (Abg. Böhacker: Seite 45, zweiter Absatz! Lesen Sie das auch vor! – Abg. Marizzi: Das ist ein Mickymaus-Heft! Klapp es zu!) Ich glaube, daß dieses Resultat wichtig ist.

Wenn mir irgend jemand unterstellen möchte, daß ich meine, daß mit dieser Steuerreform auf alle Zeit alle strukturellen Fragen der Republik Österreich gelöst sind, dann mißversteht er mich. Ich glaube, die Politik ist ständig aufgefordert, Veränderungen vorzunehmen und auf die geänderten Rahmenbedingungen, die es gibt, Rücksicht zu nehmen.

Aber ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Trattner – ich wollte es eigentlich nicht, weil ich meine, daß man von der Regierungsbank aus nicht polemisieren soll; das tue ich auch nicht,  das  kann  ich  überhaupt  nicht  (lebhafte  Heiterkeit  bei  der  SPÖ  und  dem  Liberalen Forum) –, doch ein bißchen in gleicher Münze antworten: Was soll ich als Finanzminister tun, wenn ich mir dieses Paket mit von Ihnen urgierten Anträgen, die da liegen, anschaue und sie ein bißchen analysiere? Ich habe ein wenig das Gefühl, daß vor allem Sie, da Sie mehrfach in diesen Anträgen als Antragsteller aufscheinen, unter einer beachtlichen Vergeßlichkeit betreffend den Inhalt Ihrer Anträge, wie sie seit dem Jahre 1996 gestellt wurden, leiden.

Wenn ich mir das anschaue – gestatten Sie mir, daß ich das wirklich in aller Freundlichkeit und völlig unemotionell tue –, so finde ich hier den Antrag 49/A aus dem Jahre 1996 betreffend eine Anhebung des Investitionsfreibetrages um 3 Prozentpunkte, den Antrag 45/A, ebenfalls aus dem Jahre 1996, betreffend die steuerliche Begünstigung der Kapitalaufbringung durch neue Sonderausgaben, den Antrag 259/A aus dem Jahre 1996 betreffend die Einführung mehr als komplizierter Sonderabschreibungen für Bauherrenmodelle, den Antrag 205/A aus dem Jahre 1996 betreffend die völlige Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, den Antrag 336/A aus dem Jahre 1996 betreffend eine Steuerbegünstigung für die Mietzinsreserve, andererseits aber dann einen Antrag aus dem Jahre 1998 betreffend faire Steuern, in dem eine Radikalvereinfachung des Steuerrechtes, das Streichen sämtlicher Ausnahmebestimmungen, die Sie noch zwei Jahre vorher von uns verlangt haben, insbesondere und ausdrücklich auch der nunmehr plötzlich als sinnlos angesehenen Erhöhung des Investitionsfreibetrages, gefordert und die Kompliziertheit des Steuerrechtes kritisiert wird. – Das ist nur ein Paket.

Oder nehmen wir den Antrag 45/A aus dem Jahre 1996. In diesem wird beklagt, daß der Finanzminister scharf gegen Verlustabschreibegesellschaften vorgeht. Vielleicht lag das am damaligen Mitantragsteller Rosenstingl, der offenbar eine besondere Einstellung zu Verlusten gehabt hat. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Weiters wurden zum Beispiel im Antrag 259/A aus dem Jahre 1996 weitreichende Abschreibungsbegünstigungen für Bauherrenmodelle gefordert. Andererseits wurde 1998 – was ist wohl in den zwei Jahren dazwischen geschehen? – gerade das Bestehen von Steuerschlupflöchern in Form von Abschreibegesellschaften und Bauherrenmodellen gegeißelt. Diese Geißelung hat Abgeordneter Gaugg in einer Fragestunde im November 1998 noch wiederholt.

Zum dritten – damit schließe ich das ab, aber man könnte es beliebig fortsetzen – wird einerseits in Ihrem Antrag 43/A aus dem Jahre 1996 von Abgeordneten Ihrer Fraktion die Einführung von Energiesteuern mit einem Aufkommen von 42 Milliarden Schilling zur Finanzierung einer Absenkung der Lohnnebenkosten gefordert. (Abg. Hagenhofer: Da werden sich aber die Arbeitnehmer freuen!) Andererseits haben Sie einen Vorschlag der Steuerreformkommission, der ein viel kleineres Ausmaß vorsah, massiv kritisiert. Sie haben gesagt, daß dies in erster Linie die Kleinen trifft, obwohl diese Überlegungen der Steuerreformkommission – die wir aus guten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite