Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 85

Ein deutlicher Hinweis darauf ist auch, daß das Schweinchen von oben mit Geld gemästet beziehungsweise gefüttert wurde, also etwas, was nicht der natürlichen Fütterungsmethode von Schweinen entspricht. (Abg. Dr. Feurstein: Ein Sparschwein, kennen Sie kein Sparschwein?) Ich würde daraus weiters schließen, daß das Schwein innen offensichtlich ausgehöhlt ist. (Abg. Dr. Feurstein: Haben Sie als Kind auch ein Sparschwein gehabt?) Das könnte ein Hinweis darauf sein, Herr Kollege Feurstein, daß es sich um so etwas wie ein Trojanisches Schweinchen gehandelt hat, ein Trojanisches Schweinchen, das – mein Kollege Van der Bellen hat diesen Hinweis schon deutlich ausgeführt – möglicherweise einige kleine Sparpakete enthält, die später herausmarschieren werden.

Der Zeitpunkt, zu dem das Schweinchen dann zerschlagen wird, damit man sieht, was drinnen ist, ob sich wirklich die vielen Tausender, die oben draufgesteckt sind, drinnen auch wiederfinden, wird also spannend werden.

Damit bin ich schon beim wesentlichen Teil dieser Steuerreform. Auch ich meine, daß die familienpolitischen Leistungen, die darin enthalten sind, zum überwiegenden Teil positiv sind. Ich will sie jetzt nicht im Detail diskutieren, wir haben das schon zur Genüge getan. Das ist ein wiederholter Aufguß dessen, was Sie schon mehrmals versucht haben, was Sie gleichzeitig aber auch vergessen machen wollen, nämlich daß Sie zuerst den Leuten das Geld aus den Taschen gezogen und familienpolitische Leistungen gekürzt haben, nun aber behaupten: Jetzt geben wir euch das vor der Wahl noch einmal! (Abg. Gaugg: Genau so ist es!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Es ist zwar schön, daß Sie es vor der Wahl noch einmal verteilen, aber ich befürchte, daß sehr bald der Zeitpunkt kommen wird, zu dem Sie – nach den Wahlen – wieder darangehen werden, eine Debatte zu führen, die wir schon einmal hatten, nämlich über Sozialschmarotzer, über Zielgenauigkeit und Treffsicherheit in der Sozialpolitik. (Abg. Koppler: Wenn es notwendig ist, warum nicht?) Und diese Zielgenauigkeit, Kollege Koppler, war, wie du ganz genau weißt, bei bestimmten Personengruppen, bei den Frauen, bei den Alleinerziehern und so weiter, gegeben, also bei all jenen Gruppen bis hin zu den Arbeitslosen und NotstandshilfebezieherInnen, denen man das eigentlich nicht wegnehmen hätte sollen und dürfen! (Abg. Koppler: Diskutieren kann man ja darüber!)

Das war die Zielgenauigkeit und Treffsicherheit der Koalitionsparteien, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Dietachmayr.) Erschreckend daran ist, daß Sie nicht nur sehr vergeßlich sind – ich hoffe, die Österreicherinnen und Österreicher sind es nicht! –, sondern daß Sie mit Chuzpe den ÖsterreicherInnen glauben machen wollen, daß damit tatsächlich etwas völlig Neues und Positives geschaffen wird, und nicht zur Kenntnis nehmen, daß dieses Geld vorher bestimmten Gruppen, nämlich jenen, die es sich überhaupt nicht leisten können, aus den Taschen gezogen wurde. (Abg. Dietachmayr: Zielgenauigkeit!)

Herr Staatssekretär! Ich komme nun auf einige Bereiche zu sprechen, an denen sich ebenfalls charakterisieren läßt, daß diese Steuerreform nicht nur in weiten Punkten nicht sozial ausgewogen ist, sondern daß Sie damit die möglichen und sehr einfach zu erreichenden Effekte aus mir nicht näher bekannten Gründen verabsäumt haben.

Ein Beispiel dafür ist der PensionistInnen-Absetzbetrag. Das ist eine ganz interessante Sache, aber die Vertreter der Bundesregierung oder der Koalitionsparteien werden vermutlich wieder in die Richtung argumentieren, daß sich das doch nicht lohne, denn das mache wahrscheinlich eine Milliarde oder nicht einmal eine Milliarde Schilling aus – also warum diskutieren wir darüber?

Der PensionistInnen-Absetzbetrag ist dem ArbeitnehmerInnen-Absetzbetrag in der Höhe von 5 500 S nachgebildet, jedoch mit dem Effekt, daß ihn jene PensionistInnen, die ihn besonders notwendig brauchen würden, nicht erhalten, weil sie, da ihre Pension zu niedrig ist, nicht zur Lohnsteuer veranlagt werden, während jene PensionistInnen, die ihn überhaupt nicht brauchen, weil sie etwa über eine ausreichende Eigenpension, öffentliche Pension beziehungsweise über mehrere Pensionen verfügen, die über der Höchstbeitragsgrundlage im ASVG, also etwa über 30 000 S liegt, ihn auch erhalten.


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