Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 86

Meine Damen und Herren! Schauen wir uns nun einmal ganz kurz an, wie das die jeweilige Gruppe betrifft. Insgesamt werden über 6 Milliarden Schilling – eine ältere Zahl von 1993/94 – über den PensionistInnen-Absetzbetrag an die PensionistInnen zurückgegeben. Eine halbe Million Personen können diesen PensionistInnen-Absetzbetrag nicht für sich lukrieren, weil sie eine zu niedrige Pension haben, also nicht zur Steuer veranlagt werden. Davon sind zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer. Bei der Gruppe mit den Pensionen über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage ist das Verhältnis genau umgekehrt, Kollege Koppler. Zwei Drittel jener, die den PensionistInnen-Absetzbetrag kassieren, aber nicht brauchen, sind Männer, ein Drittel hingegen nur Frauen.

Wir haben da ein verteilungspolitisches Problem grundsätzlicher Art und auch eines zwischen den Geschlechtern, an dem sichtbar wird, daß da einiges zu machen wäre, wobei aber nur ein Schulterzucken die Antwort ist. Man kann sagen: Was interessiert uns die 1 Milliarde, die wir an PensionistInnen abgeben, die 50 000 S, 60 000 S, 100 000 S Pension haben? Sie sollen es auch bekommen! Es geht dabei um die berühmten Pensionen, von denen wir in der Öffentlichkeit gerne reden – oder manchmal weniger gerne, wenn es Politiker betrifft, die auch schon in der Wirtschaft tätig waren und ebenfalls auf 200 000 S oder 300 000 S Pension kommen können. Auch Wirtschaftskapitäne oder Multifunktionäre können diese Pensionshöhe erreichen.

Dazu kann man sagen: Uns interessiert das nicht. – Mich interessiert das schon! Ich habe jetzt demonstriert, wie der Effekt aussehen würde. Der Effekt wäre neben dieser 1 Milliarde etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit und ein Ansatz im Pensionssystem. Die Entwicklungen können im Pensionssystem kaum korrigiert werden, daher könnte man etwa die teilweise – nicht generell – sehr hohen Pensionen im Staatsdienst durch die Streichung dieses Beitrages ein bißchen korrigieren, und zwar so, daß es sozial verträglich erfolgt, weil einem Bezieher von weniger als 30 000 S kein Groschen weggenommen werden soll. Diese Möglichkeit haben Sie verabsäumt, meine Damen und Herren! Daran zeigt sich, wie ernst Sie Verteilungsfragen und soziale Fragen nehmen.

Ein zweites Beispiel dazu, weil die Summe, die ich jetzt angesprochen habe, interessant ist, also diese 1 Milliarde. Bei der Mietzinsbeihilfe, bei der die Grenzen seit Jahren unverändert sind, geht es darum, daß Personen mit niedrigem Einkommen über den Weg der Mietzinsbeihilfe die Möglichkeit bekommen, pro Jahr ein paar tausend Schilling zusätzlich zu erhalten, wenn sie Miete zahlen.

Der Aufwand für die Mietzinsbeihilfe ist seit Mitte der achtziger Jahre, als er 260 Millionen Schilling betrug, auf mittlerweile 100 Millionen Schilling gesunken. Notwendig wäre eine Anhebung der Grenzen, weil jetzt nicht einmal mehr die Ausgleichszulagen-RichtsatzbezieherInnen, wenn sie die Ausgleichszulage 14mal im Jahr erhalten – das tun sie –, in den Genuß dieser Mietzinsbeihilfe kommen können, weil die jährliche Freibetragsgrenze überschritten wird.

Da wird aber nichts verändert. Das haben wir eingefordert, meine Damen und Herren, aber es wird nicht verändert. Man nimmt zur Kenntnis, daß jene Personen, die eine Ausgleichszulage erhalten oder unter der Ausgleichszulage sind, mit diesen Aufwendungen einfach fertigwerden müssen. Das heißt für die Personengruppe, daß sie aufgrund einer Anhebung ihrer sehr niedrigen Pension, die dann über dieser Jahresgrenze von 100 000 S liegt, mehrere tausend Schilling Einkommensverlust erleiden. Diese kleine Anhebung würde schon reichen.

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Mir und den Grünen ist das nicht egal. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, relativ einfach etwas zu verändern, und zwar entweder durch eine generelle Änderung des Systems der Mietzinsbeihilfen, bei dem man einiges ändern könnte, bei dem man das mit den Länderbeihilfen, die in diesem Bereich auch gegeben wären, zusammenlegen könnte, oder durch eine systemimmanente Korrektur, durch die Anhebung dieser Freibetragsgrenzen.

Das hätte nicht viel gekostet. Allein mit der Streichung des PensionistInnen-Absetzbetrages hätten Sie locker das Dreifache dessen, was das kosten würde, hereinspielen können. Es würde aber in erster Linie derselben Gruppe, nämlich den armen Menschen oder ärmeren Pen


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