Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 134

ein drittes Sparpaket hervorrufen könnte, sicher nicht zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Jetzt haben Sie sich in einen Wirbel hineingeredet!)

Bezüglich der FLAF-Überschüsse und bezüglich der Zuständigkeit für den Familienfonds FLAF ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Fragen beantworten!) – Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Ich komme gleich darauf zu sprechen, ich rede noch nicht einmal ansatzweise so lange wie Sie, Frau Abgeordnete Partik-Pablé. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) – Es ist mir schon klar, daß Ihnen das sehr unangenehm ist, was ich Ihnen jetzt sage, aber ich kann es Ihnen nicht ersparen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Darauf komme ich noch zu sprechen.

Die Zuständigkeit für die Überschüsse des Familienfonds FLAF hat der Familienminister. Der Fonds ist in meiner Gestionierung. Seien Sie dessen sicher, daß die Mittel des Familienfonds FLAF im Sinne der Familien verwendet werden! Und was die von Ihnen zitierten Bundesbahnmittel, den berühmten alten § 39c betrifft: Wir von der Koalition haben das rückgängig gemacht. Das gibt es heute nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur konkreten Beantwortung der an mich gestellten Fragen, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Partik-Pablé liest ein Schriftstück.)  Sehr geehrte Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Jetzt tue ich genau das, was Sie von mir verlangt haben, und jetzt hören Sie mir nicht zu! (Abg. Scheibner: Jetzt fangen Sie wirklich einmal an!)

Zur Frage 1:

Vor drei Jahren wurde seitens des Familienministeriums erstmals der Versuch unternommen, in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Zentralamt den volkswirtschaftlichen Wert der Familienarbeit zu errechnen. Dieses Familien-BIP – zu 80 Prozent im übrigen von Frauen erbracht – wurde 1995 vorgestellt und diskutiert.

Es wurden bereits mehrfach Maßnahmen gesetzt, um die in der Familie erbrachten Leistungen anzuerkennen, so zum Beispiel folgende:

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch die Anhebung der Bemessungsgrundlage von 6 500 S auf 8 100 S im Zuge der letzten Pensionsreform. Das ist ein Plus von nicht weniger als 35 Prozent.

Die Familiensteuerreform; diese habe ich schon erwähnt.

Die Anerkennung der innerfamiliären Pflege durch die sozialpolitische Revolution des Pflegegeldes.

Dienstgeberbeiträge aus dem Ressort Hostasch für die Pflege ab der Pflegestufe 5 werden mit der Pensionsreform und seit der Pensionsreform übernommen.

Meinen Vorschlag für ein "Karenzgeld für alle" habe ich schon ausgeführt.

Zur Frage 2:

Es ist hinreichend belegt, daß mit steigender Kinderanzahl die Armutsgefährdung zunimmt, weil Markteinkommen auf mehrere Personen aufgeteilt werden müssen. Mit der Familiensteuerreform konnte aber ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Mehrkindfamilien erreicht werden. Ich habe es schon ausgeführt: Mehrkindstaffel, Mehrkindzuschlag und eine deutliche Erhöhung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages.

Daß mit diesen Maßnahmen familienspezifisch bedingte Armutsfaktoren wirksam bekämpft werden können – und jetzt hören Sie bitte genau zu! –, belegt die vom Wifo erstellte Studie aus dem Jahr 1997, also aus der Zeit vor der Familiensteuerreform. Damals sagte das Wifo, daß die familienpolitischen Leistungen einen wesentlichen Beitrag zur Armutsbekämpfung bilden. Die Quote der Kinderarmut wurde damit von 11,5 auf 6,25 Prozent gesenkt. Sie ist immer noch zu hoch, wurde aber immerhin halbiert. (Beifall bei der ÖVP.)


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