Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 43

Schlachtbetrieb von einem österreichischen Beschautierarzt vergeben wird, sagt nur aus, daß das betreffende Tier in einem österreichischen Schlachthof geschlachtet worden ist. Das ist kein Gütezeichen.

Daneben gibt es Gütezeichen, etwa jenes, das vom Verein "Made in Austria" in erster Linie für gewerbliche und industrielle Produkte vergeben wird, nämlich das "rot-weiß-rote A". Bei so gekennzeichneten Produkten muß mehr als die Hälfte der Wertschöpfung aus österreichischer Produktion stammen.

Weiters gibt es das klare Gütezeichen für Lebensmittel, und zwar das AMA-Gütezeichen, wobei hier auch ein entsprechendes Kontrollsystem vorhanden ist. Frischfleisch mit dem AMA-Gütezeichen muß zu 100 Prozent aus Österreich kommen. Auch Milchprodukte mit dem AMA-Gütezeichen müssen zu 100 Prozent aus Österreich kommen.

In der Zwischenzeit wurde auch ein Rinderkennzeichnungssystem eingeführt. Die Rinderkennzeichnung und Rindfleischkennzeichnung werden mit 1. Jänner 2000 im gesamten EU-Raum eingeführt werden, was dann auch nachvollziehbar sein wird. Viele Bauern klagen und die Freiheitlichen sagen, das seien Schikanen für die Bauern, weil sie jedem neugeborenen Kalb bereits innerhalb der ersten sieben Tagen zwei Marken verpassen müssen, und innerhalb von sieben Tagen müsse das gemeldet werden. Jede Bestandsänderung jeder Verkauf, jede Weiterzucht – muß gemeldet werden; das geht bis zum Schlachthof und zu den Zerlegebetrieben.

Wir können hinsichtlich der Schweine dasselbe einführen, aber dann werden die Freiheitlichen wieder sagen: Wenn jedes Ferkel gekennzeichnet werden muß, jedes Ferkel innerhalb von sieben Tagen bei einer Zentralstelle gemeldet werden muß, dann ist das wieder ein weiterer Schritt hin zum "gläsernen Bauern", der überall kontrolliert wird. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Herr Abgeordneter Smolle! Zu Ihrer Äußerung betreffend Abwertung der Bioprodukte und Ihrer allgemeinen Pauschalverdächtigung: Die Biobauern müssen sich strengsten Kontrollen unterwerfen, und zwar nicht nur Kontrollen durch die AMA, sondern es gibt auch Kontrollvereine, die mehrmals im Jahr die Haltung, die Futtermittel und die landwirtschaftliche Produktion sehr streng kontrollieren. Da, so glaube ich, kann man dann auch Vertrauen in diese Produkte haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Leider erlaubt es mir die Zeit nicht mehr, näher auf die anderen Gesetzesmaterien einzugehen.

Zum Weingesetz hat bereits Präsident Schwarzböck seine Vorstellungen dargelegt.

Es wird aber auch das Futtermittelgesetz beschlossen werden, und zwar neue Regelungen über das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die EU-konform gestaltet werden. Das bedeutet, daß vor allem die Betriebe des Futtermittelsektors in Zukunft einer Zulassung oder Registrierung bedürfen, je nachdem, welche Futtermittel und Zusatzstoffe hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Es sind dabei auch Regelungen hinsichtlich der durchzuführenden Kontrollen anläßlich der Einfuhr von Futtermitteln, aber auch Regelungen hinsichtlich der Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft enthalten sowie Bestimmungen hinsichtlich eines gemeinschaftlich einheitlichen Zulassungsverfahrens.

Auch das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz wird beschlossen werden. Das ist ein Grundsatzgesetz mit Verfassungsbestimmung, wobei die Länder Ausführungsgesetze hiezu zu beschließen haben. Es regelt insbesondere die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen. Weiters sind in diesem Grundsatzgesetz zusätzliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Nutzung von befallenen Grundflächen sowie die Teilnahme von EU-Inspektoren an der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen vorgesehen.

Noch eine abschließende Bemerkung. Es gibt auch in diesem Haus immer wieder Abgeordnete, die meinen, Klärschlammverwendung in der Landwirtschaft sei sozusagen die billigste Verwertung. Doch gerade durch Klärschlamm, der auf unsere Feldern aufgebracht wird, ist Dioxingefahr gegeben. Das beweist jetzt wieder der Dioxinskandal in Belgien. Die Bauern sind in ihrer


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