Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 46

hinein aufgrund der Bedrohungsfelder für unsere Gesundheit, für unsere Betriebe, für unsere Erzeugungen strategisch zu planen und für das von der Bundesregierung gemeinsam mitgetragene Bild des Feinkostlandes Österreich im Vorfeld Maßnahmen durchzuführen. Im nachhinein festgesetzte Grenzwerte werden immer den Beigeschmack von Gefälligkeitsgrenzwerten haben.

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, sehr geehrter Herr Bundesminister, Frau Bundesminister, daß die von Ihnen in Ihrer gemeinsamen Aussendung beider Ministerien genannten 240 Pikogramm für Futtermittel, wenn man die entsprechenden Daten der Analysen kennt und die entsprechenden toxikologischen Rückrechnungen macht, jenen Wert ergeben, mit dem Sie sich auf dem Stand des Jahres 1990 und nicht auf dem Stand der Revision des Jahres 1998 befinden.

Ich bitte Sie dringend, und ich ersuche Sie im Interesse der österreichischen Konsumenten: Rechnen Sie das mit Ihren Toxikologen nochmals nach! Ich bin überzeugt davon, daß ich recht habe, weil ich mir heute nochmals die Mühe gemacht habe, das selbst nachzurechnen.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, Frau Bundesminister, daß die Grenzwerte in Japan und in den Vereinigten Staaten in entsprechender Form um eine Zehnerpotenz niedriger angesetzt sind; in den USA nicht von der Food and Drug Administration, also dem staatlich dafür zuständigen Dienst, sondern von den Umweltmedizinern und vom Institute of National Protection. Auch die diesbezüglichen Informationen können Sie heute von Ihrem Amt aus im Internet abrufen, so wie jeder andere Österreicher, wie jede Tageszeitung und wie jeder an der Problematik Interessierte auch.

Ich fordere daher im Interesse der Sicherheit unserer Konsumenten, im Interesse der Sicherheit unserer Produktionen, im Interesse auch unserer bäuerlichen Betriebe, daß Sie verhindern, daß wir in einen Strudel hineinkommen, und daß Sie sich das, was bis jetzt offiziell publiziert wurde, auch schleunigst ansehen, nachrechnen und darauf Ihre Reaktionen in Österreich abstellen.

Es geht uns Freiheitlichen darum, den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten beste Lebensmittel zur Verfügung zu stellen und den Schaden, den immer der Verbraucher, sprich: der Bauer hat, so gering wie möglich zu halten und jene, die unbedarft zu Schaden gekommen sind, in entsprechender Form zu entschädigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Haupt am Beginn seiner Rede verlesen hat und der die – wörtliches Zitat – "Dioxinmisere – importiert und hausgemacht" betrifft, ist ausreichend unterstützt, wurde überreicht und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Achs das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.01

Abgeordneter Matthias Achs (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über diese Weingesetz-Novelle und damit über die österreichische Weinwirtschaft diskutieren, so müssen wir in diesem Zusammenhang auch viele Fragen stellen wie etwa: Wie hat sich die österreichische Weinwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt? Wie hat die Strukturveränderung im Weinbau Platz gegriffen? Welche Mengen werden produziert und wie sieht es mit der Vermarktung aus? Wie kommen unsere Weinbäuerinnen und Weinbauern mit den Änderungen infolge des Beitritts zur Europäischen Union zurecht? Können sie die neuen Chancen und Herausforderungen auf diesem Markt nützen? – All das sind Fragen, die wir beantworten müssen.

Tatsache ist, daß sich heute viele Betriebe mit kleiner Struktur, die sogenannten Nebenerwerbsbauern, gezwungen sehen, ihre Weingärten zu roden, zu verpachten oder aufzugeben, und zwar deshalb, weil man nun auch in der Weinwirtschaft in größeren Dimensionen denken und wirtschaften muß. Es sind vor allem die größeren Betriebe, welche über eine moderne Aus


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