Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 64

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung für alle landwirtschaftlichen Betriebe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die bäuerlichen Strukturen zu fördern und eine Flächenbindung von 2 Großvieheinheiten (GVE)/ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) für alle landwirtschaftlichen Betriebe einzuführen.

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Ich halte diese Flächenbindung für das wichtigste Prinzip, wenn es um den Schutz bäuerlicher Produktionsstrukturen, um den Schutz der Konsumenteninteressen, um den Schutz der Umwelt und um den Tierschutz geht. Ich weiß schon: Der Herr Bundesminister wird sagen, daß diese Flächenbindung bei den Ökoförderungen existiert. Ja, das stimmt, aber sie existiert nicht für alle Betriebe.

Genau das ist das Problem der Agrarpolitik in Österreich: Es gibt zwar ein gut entwickeltes, ein besser als sonstwo in Europa entwickeltes Biosegment, aber es ist immer noch kein durchgängiges Prinzip. Genau das wollen die Grünen: biologische Produktion für alle! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Hier sind viele Sünden und Fehler passiert. Es war einer der ersten Schritte der ÖVP im Zuge des EU-Beitrittes, die Bestandsobergrenzen aufzuheben und damit einen guten Schritt in Richtung nordeuropäischer Agrarfabriken zu gehen und der österreichischen bäuerlichen Produktion den Rücken zu kehren. Das hat mit dem "Feinkostladen" nichts zu tun.

Diese verwaschene Politik, daß Sie nicht eindeutig und ausschließlich auf eine organisch-biologische Produktion setzen, rächt sich jetzt. Wir könnten jetzt als österreichische Anbieter, auch bedingt durch die Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten, ganz anders auf den Märkten präsent sein, wenn Sie nicht dieses Doppelspiel der Politik betrieben hätten. Zwar gibt es zugegebenermaßen eine staatliche Ökoförderung, aber man will es sich auch nicht mit den Agrarfabriken, den Großhändlern und den Großstrukturen verscherzen. Dieses Verwaschene gereicht heute den österreichischen Bäuerinnen und Bauern zum Schaden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe aber noch ein paar ganz spezielle Anliegen, Herr Bundesminister! Bereits im Jahre 1996 wurde, von der Steiermark ausgehend, die Frage der Verwendung von Altölen im Futter thematisiert. Mein Kollege Andreas Wabl hat Sie darauf angesprochen. Was ist daraufhin geschehen? – Anstatt sicherzustellen, daß Tiere, die mit diesen gefährlichen Altölen gefüttert worden sind, hier nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, hat man die Einstufung der Altöle und Fette als gefährliche Abfälle beseitigt!

Das heißt, diese Altöle unterliegen dem freien Warenverkehr. Sogar wenn sie hier nicht ins Futtermittel kommen, hindert das niemanden unter den Altölverwertern in Österreich daran, die Fette aufzukaufen. Die Transportkosten sind niedrig – Ökosteuer gibt es ja keine –, daher wird der ganze Dreck nach Holland gekarrt. Dort wird er eingeschmolzen, teilweise mit den Plastikverpackungen – daher nämlich das Dioxin –, und dieser garstige Fett-Plastik-Mischmasch wird dann an Tiere verfüttert. Die Produkte dieser Tiere unterliegen wiederum dem freien Warenverkehr. Und wir haben es gehört: Etwa 6 Prozent des Fleisches in Österreich sind belgisches Fleisch. Da kann ich nur sagen: Prost Mahlzeit!

Dort drüben findet die Veranstaltung des VKI statt. Kontrolle ist sehr gut, aber solange man gegen diese Produktionsbedingungen nichts tut, stehen die Kontrollore letztlich auf verlorenem Posten. Sie laufen einem sich ständig erneuernden, immer größeren Skandal hintennach. Wie


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