Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 88

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit, daher abgelehnt.

6. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Entschließungsantrag 948/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums (1968 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung. – Ich möchte darauf hinweisen, daß dazu vermutlich nur zwei Wortmeldungen vorliegen, sodaß wir in Kürze erneut abstimmen werden.

Zu diesem Punkt wird keine Berichterstattung gewünscht.

Wir treten sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.49

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Aufregung rund um die Schließung des Mozarteums hat sich mittlerweile gelegt. Ich denke, daß der Fall des Mozarteums uns allen aber doch noch zu denken geben sollte.

Der Antrag, den ich damals gestellt habe, hat sich auf die Schadloshaltung der Studierenden gerichtet. Wir wissen ja jetzt, daß es bei Überschreitung der Studienzeiten aufgrund der Regelungen der Sparpakete recht drastische negative Konsequenzen für Studierende geben kann, und es ist ebenfalls bekannt, daß gerade bei künstlerischen Studienrichtungen Überschreitungen der Normstudienzeit fast die Regel sind, weil diese Studien sehr schwierig sind und hohe Anforderungen an die Studierenden stellen.

Es ist uns jetzt in einer Anfragebeantwortung mitgeteilt worden, daß bisher keine Fälle bekanntgeworden sind, in denen Studierende bereits einen evidenten Nachteil erlitten hätten. Ich ersuche dennoch auch den Familienminister, sein Gewicht im Rahmen der Regierung und allenfalls auch im Rahmen der nächsten Legislaturperiode, welche Rolle er dann auch immer haben wird, einzusetzen, damit man, falls noch Fälle von Studierenden auftreten sollten, die einen finanziellen oder sonstigen Nachteil erleiden, diese Fälle rasch, unbürokratisch und in einer kulanten Art und Weise löst.

Zu den Konsequenzen, die ich ziehe – und diese gehen insofern ein wenig über den Anlaßfall hinaus, und da vermisse ich entschlossene Schritte der Bundesregierung –, gehört zum ersten eine umfassende Überprüfung von Gebäuden im Hinblick auf Phänomene, die zusammengefaßt als Sick-Building-Syndrom bezeichnet werden. Ich denke, daß man in Zukunft gerade bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, in Ministerien, Schulen, Universitäten, in Gebäuden, in denen sich Menschen oftmals den ganzen Tag aufhalten (Bundesminister Dr. Bartenstein: Im Parlament!) – auch im Parlament, ja –, ein wenig sorgfältiger sein und Hinweise über ein gehäuftes Auftreten von Krankheitssymptomen nicht bagatellisieren sollte.

Es gab in der Vergangenheit schon eine Art Reflex, gewisse Klagen – etwa über Kopfschmerzen, über Immunschwächen – in das Reich der Phantasie, in das Reich der Übertreibungen zu verweisen. Aber ich glaube, daß gerade die neuen Erkenntnisse über das Sick-Building-Syndrom sehr dafür sprechen, daß man das als ernste Erkrankung anerkennt und rasch handelt, bevor eine derartige Verunsicherung eintritt, wie es beim Mozarteum der Fall war – ein Fall, der


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