Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 114

Daher werde auch ich mich dafür einsetzen, daß eine Betreuung der Passagiere in Personenzügen – sei es im Nahverkehr, sei es im Fernverkehr – durch Schaffner weiter aufrechterhalten bleibt. In diesem Punkt sind wir uns jedenfalls einig. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Anträge liegen nicht vor.

Kurze Debatten über Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstes gelangen wir zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte. Es handelt sich um den Antrag der Frau Abgeordneten Kammerlander, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 989/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich eine Frist bis zum 12. Juli 1999 zu setzen.

Im unmittelbaren Anschluß an diese Debatte wird die Abstimmung durchgeführt werden.

Die Redezeiten sind dieselben wie vorher. Erstredner: 10 Minuten, alle weiteren Redner 5 Minuten.

Frau Abgeordnete Kammerlander gelangt als Begründerin zu Wort. – Bitte sehr.

15.38

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Atomsperrgesetz, bei diesem Verfassungsgesetz eigentlich um ein Versprechen, das Sie von der Koalition, daß die Kollegen und Kolleginnen von den Koalitionsparteien schon vor einiger Zeit, vor beträchtlicher Zeit, vor längerer Zeit – je nachdem, wie man das qualifizieren möchte – abgegeben haben. Sie haben anläßlich des Volksbegehrens ein solches Versprechen abgegeben, das immer wieder wiederholt und bei jeder sich nur bietenden und passenden Gelegenheit erneuert wird.

Es geht aber bei diesem Versprechen, wie Sie ja wissen, nicht nur um Atomanlagen und Atomkraftwerke rund um Österreich, es geht – ich bin fast versucht zu sagen: vor allem auch – um die Atomwaffen, und es geht vor allem auch um die Stationierung und Lagerung von Atomwaffen.

Wir Grünen haben einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, dieser wurde im Ausschuß vorige Woche kurz andiskutiert, und ich habe dort zu meiner Freude – möchte ich einmal sagen – vernommen, daß sowohl die ÖVP als auch die SPÖ im Prinzip derselben Meinung sind und sich im Prinzip einem solchen Anliegen, einem solchen Vorgehen anschließen könnten, nämlich ein solches Gesetz in den Verfassungsrang zu heben. Beide Parteien haben damals angekündigt, noch eigene Anträge einzubringen, und zwar bis gestern einzubringen, sodaß diese zugewiesen und bei einer folgenden Sitzung des Ausschusses behandelt werden können.

Zu meinem Erstaunen muß ich aber jetzt feststellen, daß mit dem heutigen Tage weder die ÖVP noch die SPÖ einen Antrag eingebracht haben, sodaß weiterhin ausschließlich der Antrag der Grünen im Verfassungsausschuß liegt. (Abg. Dr. Khol: Stimmt ja nicht!)

Worauf es mir aber eigentlich ankommt – Herr Kollege Khol, wenn Sie vielleicht die Freundlichkeit hätten, jetzt noch zuzuhören (Abg. Dr. Khol spricht mit Abg. Dr. Kostelka) –, ist folgendes: Wenn Sie bis jetzt schon keinen eigenen Antrag eingebracht haben, frage ich Sie: Was hindert Sie, was hindert Sie beide daran, über unseren Antrag zu diskutieren, ernsthaft zu diskutieren, sich ihn anzuschauen und zu überlegen, was davon Sie mittragen können und was nicht? Wie schaut das aus? – Wir sind uns alle im klaren darüber, daß der wesentliche Punkt § 2 ist, in dem es um die Stationierung und Lagerung von Atomwaffen geht. Das ist der wesentliche Paragraph, nehme ich einmal an, über den wir diskutieren müssen.


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