Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 145

tigen Stand gebrachte Freisetzungsgesetzgebung der Europäischen Union anzustreben und auch für den Rat am 24. und 25. Juni vorzugeben. Das ist also auch die Position Griechenlands! Das ist seit langem auch die Position Österreichs! Wir haben engagiert dafür gekämpft und geworben, daß diese novellierte Richtlinie 90/220 rasch kommt. Im letzten Umweltrat unter österreichischer und meiner Präsidentschaft haben wir im Dezember des Jahres 1998 einen Zwischenbericht fertiggestellt. Wäre die erste Lesung des Europäischen Parlamentes bereits vorgelegen, hätte es auch damals schon eine gewisse Chance auf einen gemeinsamen Standpunkt gegeben. Aber sie lag nicht vor.

Wir haben dort die Richtlinie 90/220 zu etwa zwei Drittel bis drei Viertel fertiggestellt und dieses sehr weit entwickelte Dossier dann der deutschen EU-Präsidentschaft übergeben. Sehr zu unserer Überraschung hat die deutsche Präsidentschaft vorderhand von einer Weiterverfolgung des Dossiers Abstand genommen. Das hatte sehr viel mit Kommunikationsproblemen zwischen dem Umwelt- und dem Gesundheitsressort, auch sehr viel mit Problemen der deutschen Länder zu tun, wie ich höre.

Erst am 30. März hat die deutsche EU-Präsidentschaft dann in der Ratsarbeitsgruppe dieses Dossier wieder aufgenommen, ist jetzt aber so weit – letztlich auch nach einer Aussprache von mir mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgestern in London am Rande der WHO-Konferenz über Umwelt und Gesundheit –, dieses Dossier 90/220 nächste Woche zum Abschluß zu bringen. Die Chancen sind intakt, die Wahrscheinlichkeit ist eine gute, daß wir das tun, was aus meiner Sicht die erstbeste Lösung ist, nämlich eine moderne Richtlinie zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu haben und auf dieser Basis letztlich auch in Österreich und Europa vorgehen zu können.

Apropos Österreich, sehr geehrte Frau Abgeordnete Langthaler und sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer: Sie waren bei diesem Gentechnikgipfel nach dem von Ihnen zitierten Volksbegehren nicht dabei, der unter Führung des Herrn Bundeskanzlers vor längerer Zeit stattfand. Eines der Ergebnisse dieses Gentechnikgipfels war, daß so lange versucht werden sollte, mit der in Österreich relevanten Wirtschaft und Industrie eine Art Freisetzungsmoratorium zu akkordieren, bis entsprechende Haftungsbestimmungen in diesem Lande gültig würden und wären. Sie wissen, daß das Hohe Haus inzwischen eine Novelle zum Gentechnikgesetz mit den entsprechenden Haftungsbestimmungen beschlossen hat und wir dementsprechend in Österreich genau das getan haben, was bei diesem Gipfel vereinbart worden ist: so lange eine Art Stillhalteabkommen zu suchen, bis das geschehen ist.

Warum bin ich dafür, den erstbesten Weg zu gehen, nämlich eine moderne Richtlinie 90/220 statt eines sehr unbestimmten Moratoriums zu beschließen? – Zum ersten deshalb, weil ein derartiges Moratorium laut Aussage der Kommission – und wir haben dieses Thema ja nicht zum erstenmal auf der Ebene des Europäischen Rates – mit großer Wahrscheinlichkeit keine Rechtsgrundlage finden würde. Sie können weder in Österreich noch in Brüssel oder Luxemburg etwas beschließen, wofür Sie keine Rechtsgrundlage haben – Auskunft und Information und Position der Europäischen Kommission in der Person der Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard.

Zum zweiten: Wir haben entscheidende Verbesserungen in dieser neuen Richtlinie 90/220 vorgesehen. Es wird kein "may contain" geben. Es wird eine klare Kennzeichnung geben, die den Konsumenten sagt, ob gentechnisch veränderte Organismen enthalten sind oder nicht. Das "may contain", das "kann enthalten", ist weg, unter anderem auch wegen des Einspruchs Österreichs.

Es wird zu einer klaren Transparenz und zu einer Demokratisierung des Verfahrens kommen. Es wird nicht mehr so sein, daß sich nur eine einstimmige Position der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Kommission durchsetzen kann, sondern die Kommitologie wird so geändert, daß bereits eine Mehrheit der Mitgliedstaaten Entsprechendes einleiten kann.

Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine befristete Zulassung geben – jedenfalls eine befristete, mit großer Wahrscheinlichkeit eine Befristung auf zehn bis zwölf Jahre, schätze ich. Es


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