Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 185

6. In § 15 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge "mindestens drei Monate" durch die Wortfolge "mindestens 5 Monate" ersetzt.

7. § 18 Abs. 3 lautet:

"(3) Soweit der Nachteil nicht in einer Vermögenseinbuße besteht, hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer zum Ausgleich des durch die Verletzung der Würde entstandenen Nachteils Anspruch auf angemessenen Schadenersatz, mindestens in Höhe eines Monatsbezugs des Belästigers/der Belästigerin."

8. § 26 Abs. 1 lautet:

"(1) Jede Ressortleiterin und jeder Ressortleiter hat unter Bedachtnahme auf die Personalstruktur und die regionale Verteilung der Dienststellen ihres oder seines Ressorts im Bundesgebiet mindestens drei Vertretungsbereiche für Gleichbehandlungsbeauftragte festzulegen. Jede Ressortleiterin und jeder Ressortleiter hat gemäß der Anzahl von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in ihrem/seinem Ressort eine entsprechende Anzahl, mindestens jedoch drei Vertretungsbereiche festzulegen."

9. § 41 Abs. 1 lautet:

"(1) Nach Einholung eines Vorschlages der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen haben die Leiterin oder der Leiter der Zentralstelle durch Verordnung einen Frauenförderungsplan für das Ressort zu erlassen, der im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren ist."

10. In § 45 wird nach der Wortfolge "Die §§ 1 bis 8 und 10 bis 19" die Wortfolge "sowie die §§ 40 bis 44" eingefügt.

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Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie! Sie haben jetzt den Abänderungsantrag korrekt verlesen. Sie haben auf einen Entschließungsantrag ... (Abg. Motter: Er ist schon eingebracht!) – Verzeihen Sie. Das sorgt immer für Verwirrung: selbständig, unselbständig.

Dann halte ich jetzt einmal fest, daß der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Motter soeben verlesen hat, ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlung mit einbezogen wird.

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Rosemarie Bauer das Wort mit einer Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

20.38

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen den Debattenbeiträgen der Damen von der Opposition sehe ich die heutige Beschlußfassung über die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes absolut nicht negativ, geht es doch darum, daß wir heute Maßnahmen treffen sollen, die die Gleichbehandlungsbeauftragten beziehungsweise die Gleichbehandlungsanwältin vorgeschlagen haben, die aus ihrer Praxis resultieren, wobei sie glauben, daß ihre Aufgaben durch eine diese Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes praktischer und auch greifbarer gestaltet werden können.

In der gebotenen Kürze möchte ich nur ein paar Punkte erwähnen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Änderung – es geht ja hier um den öffentlichen Dienst –: Es besteht nun eine flächendeckende Bekanntmachungsfrist für alle Funktionen


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