Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 191

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Madl, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen.

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Novelle zum Ausschreibungsgesetz 1989 vorzulegen, der allen Bewerberinnen und Bewerbern um ausgeschriebene Funktionen und Arbeitsplätze im Sinne des Abschnittes II des Ausschreibungsgesetzes 89 eine Parteistellung sowie das Recht, gegen Funktionsbetrauungen Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung zu erheben, einräumt.

Diese Regelung soll auch für alle anderen vergleichbaren Funktionen und Arbeitsplätze im Bundesdienst gelten."

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Soweit der Entschließungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Gleichbehandlungsausschuß wurden auch in der Vergangenheit schon Gesetze beschlossen, die die Frauen an und für sich bevorzugen, um einen gewissen Nachholbedarf zu regulieren. Ob man dafür ist oder dagegen, hing von der Einstellung jedes einzelnen ab. Aber wenn nun einmal ein Antrag vorliegt, der eine bestehende Ungleichbehandlung und bestehendes ungleiches Recht ausgleichen soll, dann wird auf einmal in diesem Ausschuß gemauert, und zwar von den Regierungsparteien, auch von der SPÖ, die sich immer als Anwalt der Frauen bezeichnet, über die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen jammert und in schönen Sonntagsreden sagt, daß es endlich gelingen muß, bei gleicher Arbeit gleichen Lohn zustande zu bringen.

Wenn einmal etwas geschieht und ein Antrag vorgelegt wird – diesmal ist es halt zufällig eine Oppositionspartei, die ein bestehendes Unrecht aufheben will –, dann wird ganz einfach nur vertagt, gemauert und verschoben. Dann ist es nicht einmal möglich, eine positive Stellungnahme zu einem Antrag zustande zu bekommen, der dann dem zuständigen Ausschuß die Power gibt, um durchzukommen.

Ich spreche vom Antrag 951/A. Denn es ist absolut bestehendes Recht, daß zwar Männern, die Wehrdienst leisten oder beim Bundesheer Zeitsoldaten sind, die Zeit ihres Aufenthaltes beim Bundesheer bei der Bemessung von Rechtsansprüchen zum Beispiel auf Abfertigungen angerechnet wird. Geht hingegen eine Frau in Karenzurlaub, so ist das nicht der Fall! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Mertel.) Da klatschen Sie noch! (Abg. Dr. Mertel: Jetzt sind Sie verblüfft!) Mit diesem Antrag der Grünen wäre dieses Unrecht aufgehoben worden. Aber es ist nicht möglich, diesen Antrag zu verhandeln. Zuerst wird vertagt, dann wird sehr spät verhandelt, und die SPÖ stimmt dann zu. Von der Abstimmungspanne möchte ich gar nicht reden, das hat schon meine Kollegin Haller gemacht.

Aber es ist jedenfalls typisch für die SPÖ: Zuerst will sie Anwalt für die Frauen sein, man geht hinaus und spricht von Unrecht des ungleichen Lohnes bei gleicher Beschäftigung. Wenn es dann aber darum geht, bestehendes Unrecht zwischen Männern und Frauen wirklich auszubügeln, dann wird vertagt und das Ganze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Das ist die Taktik der SPÖ! Die Frauen werden sich bei Ihnen bedanken, Frau Kollegin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt kann ich aber festhalten, daß der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller ordnungsgemäß verlesen wurde, unterstützt ist und in die Verhandlung mit einbezogen wird.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.


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