Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 204

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

21.40

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Hohes Haus! Die Verzögerungen bei den Vorlagen im öffentlichen Bereich sind ja, möchte ich sagen, fast schon üblich, auch wenn wir uns daran noch immer nicht gewöhnt haben. Wir können uns zuletzt vom Vertragsbedienstetengesetz her daran erinnern.

Nun liegt eine Dienstrechts-Novelle vor, die eigentlich ein ganzes Bündel von legistischen Maßnahmen darstellt. Zu ihren Schwerpunkten zählt aus meiner Sicht, daß ein weiterer Schritt in Richtung einer strukturellen Verwaltungsreform gesetzt wird durch den Rückzug des Finanzministeriums aus nicht mehr zeitgemäßen Mitwirkungskompetenzen im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht. Weitere Schwerpunkte sind besoldungsrechtliche Verbesserungen, von der Exekutive bis hin zu den Hochschullehrern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gründung einer Bundespensionskasse AG und die Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien betreffend Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, vor allem im Bereich der Land- und Forstarbeiter, aber auch beim Jugend-Arbeitsschutz.

Dazu gehört auch eine nicht unerhebliche Novelle zum Personalvertretungsgesetz, die einige substantielle Änderungen beinhaltet. So werden erstmals Lehrlinge des Bundes durch Personalvertretungsorgane mit vertreten, daher sind sie auch bei der Personalvertretung wahlberechtigt. Die Funktionsperiode der Personalvertretung wird von vier auf fünf Jahre verlängert, und der § 9 wird aufgewertet, sodaß die Mitwirkungskompetenzen der Personalvertretung gestärkt werden.

Das PVG sieht aber auch wirksamere Sanktionsmechanismen vor. Zum Beispiel kann der Zentralausschuß bei wiederholten Dienstrechtsverletzungen künftig vom Dienstgeber innerhalb einer bestimmten Frist eine Stellungnahme verlangen, und wenn diese Rücklauffrist nicht eingehalten wird, kann der Zentralausschuß Disziplinaranzeige erstatten.

Auch wenn bei Änderungen des Dienstrechtes nicht jede Änderung primär der Transparenz und der Verfahrensbeschleunigung dient, sind diese Nachbesserungen aus der Sicht der betroffenen Dienstnehmer doch oft dringend nötig. So entstand durch das neue Gehaltsschema der Vertragsbediensteten zum Beispiel die Gefahr, daß Sachbearbeiter, Schreibkräfte und Bedienstete der handwerklichen Verwendung während der Ausbildungsphase weniger Geld bekommen hätten als bisher. Das soll künftig durch eine Günstigkeitsklausel für Optanten ausgeschlossen werden.

Andere Beispiele möchte ich aus Zeitgründen nicht erwähnen. Nur noch eine Anmerkung: So unscheinbar manchmal Nachbesserungen aussehen, so wichtig sind sie. Das betrifft zum Beispiel die neue Anknüpfung bei den Ernennungserfordernissen für das Entlohnungsschema h der Vertragsbediensteten, um ungerechtfertigte zeitliche Aufstiegshürden zu vermeiden.

Insgesamt liegt ein Paket vor, das auch eine Reihe von Zusagen gegenüber dem öffentlichen Dienst einlöst. Daher wird meine Fraktion dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.44

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die jetzt in Verhandlung stehenden Materien sind eine lose Zusammenstellung von einigermaßen zusammengehörigen Dingen. In einem Punkt ist es sogar ein wenig heiter.


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