Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 206

her, in Verordnungen verstreut, schwer zu finden waren. Daher dient das der Rechtssicherheit, und das ist gut. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. König. Keine Redezeitbeschränkung – oder doch? (Abg. Dr. König: 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung, Herr Präsident!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.49

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf das Statut des diplomatischen Dienstes beschränken. Es ist ein altes Anliegen des diplomatischen Dienstes. Seit 25 Jahren hat man sich darum bemüht, und jetzt wird es Wirklichkeit.

Ich muß sagen, daß einige dazu besonders viel beigetragen haben. Es sind das die beiden außenpolitischen Sprecher, Kollege Schieder und unser Michael Spindelegger, aber selbstverständlich war es nur möglich durch die nachdrückliche Unterstützung des jetzigen Außenministers Dr. Wolfgang Schüssel und der Frau Staatssekretärin, die sich der Sache ebenfalls besonders angenommen hat.

Ich glaube, wir können daher feststellen, daß damit endlich die Voraussetzung dafür geschaffen wurde, für diesen schwierigen Berufszweig, der sich von allen anderen Ressorts unterscheidet, die Möglichkeit einer adäquaten Regelung zu schaffen. Es ist nun einmal etwas anderes im diplomatischen Dienst, wenn man viel Zeit im Ausland verbringt, wenn man jederzeit versetzt werden kann, wenn man darüber hinaus, vor allem im Ausland, jederzeit ansprechbar ist und verfügbar sein muß – also eine ganz andere Arbeitszeit hat – und wenn die Probleme mit der Familie hinzukommen, durch den Wechsel der Schule, mit den Kindern. All das ist eine besondere Schwierigkeit.

In der heutigen Zeit der Härten, der Unsicherheiten und auch der Gefahren für Gesundheit und Sicherheit in manchen Ländern ist es mehr als gerecht, daß man nun ein solches eigenes Statut für den diplomatischen Dienst geschaffen hat.

Das zweite, was man meiner Ansicht nach besonders erwähnen muß – es hat dies auch Kollege Jung hier gesagt –, ist, daß es auch darum geht, Vorsorge für die Familie, vor allem für die Gattinnen, zu treffen. Das Gesetz macht jedenfalls einen ersten Schritt in diese Richtung. Es ist darin vorgesehen, daß sich das Außenministerium bemühen wird, den Gattinnen auch in ihrer beruflichen Situation Hilfe zu leisten. Das ist etwas ganz Wesentliches, weil es für die Integration im neuen Bereich unglaublich wichtig ist.

Aber selbstverständlich ist das nur ein Anfang, und es gehört ausgebaut. Was wahrscheinlich sehr schnell geschehen könnte und sollte, ist, daß man eine entsprechende Führungskraft im Ministerium eigens mit dieser Hilfestellung betraut, damit diese Unterstützung kanalisiert wird und entsprechend geleistet werden kann.

Insgesamt gesehen möchte ich sagen, daß man damit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes, die mit viel Engagement ihrer Tätigkeit nachgehen – und wer immer als Abgeordneter international unterwegs war, hat das feststellen können –, nicht nur einen lang gehegten Wunsch erfüllt hat, sondern auch eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit sowie für die Möglichkeit, ihre Familien entsprechend zu versorgen, geschaffen hat. Damit hat die Regierung für unser Ansehen im Ausland und für die Diplomaten, die Österreich dort vertreten, einen entscheidenden Schritt gesetzt, den wir nachdrücklich begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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